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) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
, sind neben dem ProdSG ggf. zusätzlich weitere Verordnungen zum ProdSG zu betrachten, wie z. B. die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV. Hier finden sich dann auch Regelungen und Vorgaben die ggf. eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen und die sich mit Bedienungsanleitung und Herstellerkennzeichnung auseinandersetzen. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 11.04.2018
Dialog: 18303
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
des Komformitätsbewertungsverfahrens gem. § 4 MaschV, Komformitätserklärung nach Anhang II MRL, CE-Kennzeichnung gem. § 5 9. ProdSV). Der Umbau der Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden (auch bei Eigengebrauch).Anschließend muss die Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV vor der Benutzung angepasst werden.Wird die Anlage nicht wesentlich verändert, muss ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
, da wichtige Einflüsse von benachbarten Maschinen und die Expositionszeit (Einwirkdauer) am Arbeitsplatz nicht berücksichtigt sind.zu #1Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich aller formalen Vorgaben durchführen und am Ende die CE-Kennzeichnung an der Maschine „Prüfstand“ anbringen. ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Da es sich hier um einen formalen Mangel handelt, kann die Maschine weiterbetrieben werden. Bei Altmaschinen waren auf dem Typenschild in der Regel die wichtigsten Leistungsdaten dokumentiert. Bei Verlust des Typenschildes sollte der jetzige Betreiber ein "Ersatz"-Typenschild anbringen, soweit die notwendigen Informationen vorhanden sind. Es ist darauf zu achten, dass keine Symbole, z. B. das CE ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
auch für die Inbetriebnahme von Maschinen gilt, gelten auch deren formale Anforderungen für selbst hergestellte Maschinen (incl. Risikobeurteilung und Prüfung anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Anbringen der CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage).Dementsprechend müsste für diese neue Gesamtheit von Maschinen ein neues, vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen zur Entscheidung ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden keine Unterschiede hinsichtlich der Zulässigkeit möglicher Schadstoffbelastungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien oder betrieblichen Bürobereichen getroffen. Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass labortypische Gerüche an Arbeitsmitteln teils auch dann schon feststellbar sind, wenn noch nicht von einer relevanten Schadstoffbelastung ausgeg ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
werden. Zum Abschluss dieses Prozesses wird vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausgestellt, dem Produkt beigefügt und die CE- Kennzeichnung und ein Typenschild zur Identifizierung auf dem Produkt (Möbel) angebracht, sowie eine Gebrauchsanleitung beigefügt.Die Antriebe selbst erfüllen für sich genommen in der Regel keine eigene Funktion und sind daher häufig „unvollständige Maschinen ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776