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der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Nach dem Abschnitt 3.6 ist ein gefangener Raum ein Raum, der keinen direkten Zugang zu einem Flur hat und ausschließlich durch einen anderen Raum zugänglich ist. Dies trifft in Ihrem Fall zu, da ein Fenster nicht als Eingang gesehen werden kann. Somit handelt es sich bei dem von Ihnen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
wird."Weiterhin lässt Absatz 10 zu, dass die lichte Mindestbreite des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten darf.Somit sieht die ASR A2.3 lediglich eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure an Türen ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem • die Objektgröße • die Anwesenheit von Personen • Entfernungen • Geschosse • Brandklassen / Brandlasten • Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) • Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) • maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang- gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern," ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,..."Auf die DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (insbesondere ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Sicherheitszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Fahnen- oder Winkelschilder quer zur Laufrichtung)[…]"Demnach sollen die Kennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen von Fluchtwegen angebracht sein und den Richtungsverlauf sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
. das Vorhandensein von automatisch öffnenden (Schiebe-) Türen zwischen einzelnen Räumen oder ständig offene Durchgänge zwischen Behandlungszimmern/ Laborräumen, Fluren etc.).Neben den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten sollten bei der Entscheidung, wie viele Waschbecken benötigt werden, auch die allgemeinen Arbeitsbedingungen in der GBU berücksichtigt werden (TRBA 250 3, 3.1). Unter Nummer 3.1.1 ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können.Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Num ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere baurechtliche Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt nach Kapitel 4 Absatz 12 der ASR A2.3 "Fluc ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 42882
Ja, die entsprechenden Vorschriften gelten auch für das Bedienen eines Kommissioniergerät mit Fahrerstand. Nach der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" sind Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, 2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25280
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arb ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
in gefahrdrohender Menge nicht angenommen zu werden braucht. Allerdings wird bei dem Papier nur Lagerung von vollen Flaschen berücksichtigt und die Schutzmaßnahmen (Anfahrschutz, Brandlasten, Abstände, etc.) werden nicht ausreichend beleuchtet.D. h. bei der Anwendung der im Bundesarbeitsblatt veröffentlichten technischen Regel kann der Betreiber davon ausgehen, dass die in der BetrSichV gestellten Anforderungen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
Der Hinweis zu Tabelle 1 unter Nummer 5 "Hauptfluchtwege" der ASR A2.3 (Stand: März 2022), dass die Werte der Spalten B und C den Anforderungen für die Flucht entsprechen und nicht mögliche Auswirkungen durch den Einbau von Türen berücksichtigen, z. B. können für Flure durch den Einbau von Türen gegebenenfalls entsprechend größere Breiten erforderlich werden, wird durch folgende Textpassagen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
„Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864