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Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 27.05.2024
Dialog: 28939
sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über: 1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
auch bei Sauerstoffmangel. Beide Bezeichnungen werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend nebeneinander verwendet. Unter Flucht wird eine Bewegung des Gerätträgers von der Gefahrstelle weg in Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z. B. unterstützende Rettungsleistung von Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 22820
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 6 der ASR A1.3 ist Folgendes zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen nachzulesen:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitssicherheit (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Die ASR A1.8 "Verkehrswege" trifft unter Abschnitt 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 1 Tabelle 2 folgende Aussage:"(...)Verkehrswege ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
sollen die Fluchtwegkennzeichnungen an gut sichtbaren Stellen und innerhalb der Erkennungsweite angebracht werden. Sie sind so über die Arbeitsstätte zu verteilen, dass eine leichte, zuverlässige Orientierung von möglichst jedem Punkt der Arbeitsstätte aus gegeben ist. Des weiteren sollen die Fluchtwegkennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen von Flucht- und Rettungswegen angebracht sein und den Richtungsverlauf ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
, z.B. im Rahmen einer Unterweisung nach § 4 der DGUV Vorschrift 1, informiert werden. Der Alarmplan wird an geeigneten Stellen im Unternehmen ausgehängt. Er muss regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wegen Änderung von Telefonnummern, Personalwechsel.Flucht- und RettungsplanIn Unternehmen, deren Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern, ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Dazu ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Unter Nummer 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 3 der ASR A1.8 (Stand: März 2022) ist hinsichtlich Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Verkehrswege nach Tabelle 2 Nummer 1 Spalte C für bis 5 Personen mit einer lichten Mindestbreite von 0,875 m eingerichtet ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43658
an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhangs der ArbStättV müssen Fluchtwege auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Konkretisiert ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten, b. auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen, c. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben (Nummer 3.4 (7) des Anhangs zur ArbStättV).Hinweise zur Absicherung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mittels einer Sicherheitsbeleuchtung bietet die Technische Regel für Arbei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354