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Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Arbeitszeit ist, auch im Schichtbetrieb, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG. Arbeitnehmer in Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Somit fallen Auszubildende unter das Arbeitszeitgesetz. Per Arbeitsvertrag können bezüglich der Schichtarbeit weitere Vereinbarungen getroffen werden, allerdings dürfen di ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5179
gegenüber weisungsbefugt ist und somit das Fahrpersonal disponiert. Unabhängig von der Frage, wer das Fahrpersonal disponiert (Spediteur oder Unterauftragnehmer), hat derjenige, der ein kontrollgerätepflichtiges Fahrzeug in Ausübung seines Berufes lenkt, seine Fahrerkarte immer zu stecken und die angefallenen Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte aufzuzeichnen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, von den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten abweichen, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung erforderlich ist.Art und Grund der Abweichung hat der Fahrer spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes schriftlich auf dem Schaublatt, einem Ausdruck oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Stoffe in Teil 1 Absatz 1 Nr. 1 Anhang zur ArbmedVV nicht eingehalten werden, oder eine Gesundheitsgefahr durch direkten Hautkontakt besteht. In Teil 1 Absatz 1 Nr. 2 Anhang zur ArbmedVV ist weitere Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufgeführt.Pflichtvorsorge ist z. B. notwendig bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a Anhang ArbmedVV ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 14743
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
a) des Anhang der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge erforderlich bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag.Nach Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e) des Anhang der ArbMedVV ist eine Angebotsvorsorge erforderlich bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag.Der Begriff Feuchtarbeit ist in der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Nr ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
sich im § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG:"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
, wie etwa der Name sowie der Firmensitz. Darüber hinaus lassen sich weitere Informationen über einen Fahrtenschreiber oder Computer auslesen. Hierzu gehören zum Beispiel die Aktivitäten der Karte, also wann Daten damit heruntergeladen wurden, um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.Die Unternehmerkarte ermöglicht das Auslesen der im digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 5633
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
zu den Lenk- und Ruhezeiten vor, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum er keine Aufzeichnungen vorlegen kann bzw. warum er nicht seiner Fahrertätigkeit nachgegangen ist. Dabei kommen vier bzw. fünf Gründe in Betracht. Der Fahrer...- hatte Urlaub,- war krank,- hat ein Fahrzeug gelenkt, für das keine Aufzeichnungspflichten gelten (Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zGG bzw. maximal neun Sitzplätzen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196