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Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zu berücksichtigen. Ob die Prüffristen in der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 sachgerecht sind, hängt von den konkreten Einsatzbedingungen und der Art der Verwendung ab.Eine gute Hilfe zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in den Informationsschriften DGUV Information 203-049 "Prüfung ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
verbindlich. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese in individuelle einzelstaatliche Rechte umzusetzen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Wie diese Umsetzung aber innerhalb der einzelnen Staaten erfolgt, bleibt diesen selbst überlassen. Werden zum Beispiel gesetzlich Vorgaben zu Maschinen geändert (z. B. Pflicht für Rückhaltesysteme an Gabelstaplern unter 10 Tonnen (seit Dez. 2002 ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten zu ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
1a) Da es sich hierbei um "Schutzeinrichtungen an Maschinen" handelt, sind die gleichen Anforderungen zu erfüllen, die für Maschinen gelten. Dies sind die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) mit der Maschinenrichtlinie. Für den Betrieb relevant ist das Arbeitsschutzgesetz - ArbschG mit der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.1b) Da die Tore an Maschinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 15183
Die konkreten steuerungstechnischen Anforderungen und ggf. erforderlichen reduzierten Geschwindigkeiten sind den Produktnormen (C-Normen) für Maschinen zu entnehmen. Je nach Gewerbe und Maschinenart (z. B. Kunststoffmaschinen, Pressen, Werkzeugmaschinen) sind verschiedene maximale Werte für die reduzierte Geschwindigkeit von 10mm/s bis 2m/min (=33,33 mm/s) zulässig. Für einen Maschinentisch gibt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 23455
der Feststellung eines sicherheitstechnischen Mangels hat also zuerst der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch Abstellung des Mangels bzw. Außerbetriebsetzung der Maschine zu verhindern. Es ist schwer vorstellbar, dass anschließend noch ein Rückruf des Produktes durch die zuständige Überwachungsbehörde durch den Hersteller angeordnet werden kann, da die Gefährdung bereits ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
kann. Es kann aber auch erforderlich sein - wenn beispielsweise auch Arbeiten an elektrischen Anlagen anfallen -, dass der Beschäftigte mit einem lageabhängigen Notsignalsystem ausgestattet wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte unbedingt die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt eingebunden werden. An Hand der Gefährdungsbeurteilung müssen die nachts allein beschäftigten Personen dann über die besonderen Gefahren ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974
Die Gefahrstoffverordnung fordert unter § 14 GefStoffV, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt. In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird dazu erläuternd folgendes ausgeführt:De ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
Rechtsgrundlage zur Durchführung von Lärmmessungen ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV). Hier sei neben den Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung auch auf die erforderliche Fachkunde (§ 5) hingewiesen.Konkretisiert wird die LärmVibrationsArbV durch die Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbV (TRLV). ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 25625
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtve ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
Gemäß Anhang I Nummer 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.Hiervon ausgenommen sind- Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 126