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Wo sollte bei einer Schallpegelmessung an einer Maschine das Messgerät angebracht werden?

KomNet Dialog 25625

Stand: 03.07.2023

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

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Frage:

In welcher Höhe und an welcher Position sollte bei einer Schallpegelmessung an einer Maschine das Messgerät angebracht werden?

Antwort:

Rechtsgrundlage zur Durchführung von Lärmmessungen ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV). Hier sei neben den Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung auch auf die erforderliche Fachkunde (§ 5) hingewiesen.


Konkretisiert wird die LärmVibrationsArbV durch die Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbV (TRLV). Bei Einhaltung der TRLV kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der LärmVibrationsArbV erfüllt werden. Vorgaben zur Lärmmessung finden sich im Teil 2 der TRLV Lärm.

Hier werden unter Nr. 5.3.3 Anhaltswerte für die Mikrofonhöhe bei ortsfesten Messungen genannt:

1,55 m über dem Boden für stehende Personen

0,80 m über der Sitzfläche für sitzende Personen.


Das Vermessen einer Lärmquelle wird üblicherweise in 1 Meter Abstand von der Lärmquelle durchgeführt.


Weitere ausführliche Informationen zur Lärmmessung enthält die DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz";