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Gemäß Nummer 3.5 "Raumtemperatur" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein,c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
und ungehindert reinigen können, dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.…..“ Bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten (Kategorie A) sieht die ASR A4.1 ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
Die Bereitstellung von Duschen ist unabhängig von der Wahl der Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und richtet sich hauptsächlich nach der Art der Tätigkeit und der Gefährdung im Betrieb.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes zu Waschräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
Die Karte ist gegen fremden Zugriff zu schützen und somit beim Verlassen des Fahrzeuges (z. B. Duschen, Gaststättenbesuch) mitzunehmen.Daraus ergibt sich, dass ein Nachtrag zwingend notwendig ist. ...
Stand: 27.07.2021
Dialog: 43218
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
Radon ist sehr leicht in Wasser löslich und deshalb auch im Grundwasser enthalten. Bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk verflüchtigt sich der größte Teil davon wieder in die Luft. Das Wasser aus unseren Wasserhähnen enthält nur noch wenige Becquerel Radon pro Liter. Leitungswasser zu trinken oder im Haushalt zu verwenden (z. B. beim Kochen oder Duschen) hat deshalb für die Aufnahme ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43373
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
/gehender Tätigkeit eine Raumtemperatur von mindestens +17 °C bzw. + 19 °C erreicht werden muss. Die Mindesttemperatur soll während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen; In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
der Hände vorhanden sein,c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23375
Anforderungen an Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Hiernach müssen sich die Toiletten- und Waschräume in der Nähe von Arbeitsräumen befinden. Für Toilettenräume gilt zusätzlich, dass diese sich in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.Konkretis ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Des Weiteren sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu e ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067