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und Schutzmaßnahmen) der BetrSichV zu berücksichtigen ist. Auf die Informationen des Herstellers der Anlage und die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Lieferanten wird hingewiesen. Bei dem geplanten Betrieb der Anlage in der Industriehalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Gesundheitsgefahren durch Diesel (verdrängtes Behältervolumen beim Befüllen des Behälters) und die Gefährdungen ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
hier das Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Herstellers. Aus dem Dieseltank verdrängte Dampf/Luft-Gemische müssen so abgeleitet werden, dass Gefährdungen für Beschäftigte oder Dritte nicht entstehen können (Nr. 7.1.1 TRGS 509).Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz enthält die TRGS 509 nur für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
oder einem mittelgroßen Gebinden besteht. Hier ist ein offener Umgang mit Diesel nicht ausgeschlossen. Daher ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und der Diesel ist im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen. Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. . Hinweis: Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Arbeitskleidung ist eine Ergänzung oder Ersatz der Privatkleidung, die keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse erfüllt. Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstung dient dazu, den Beschäftigten vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- und Privatkleidung vor einer Kontamination zu schützen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurte ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12574
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Werden Fahrzeuge im Bereich der Batterieladestation abgestellt, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Aus der Bewertung der von den Fahrzeugen und der Ladestation ausgehenden Gefahren kann sich ein Abstand zu den Fahrzeugen ergeben. Hierbei wären die Brandgefahren, die von den Fahrzeugen ausgehen können (Diesel, Vergaserkraftstoff, Motorbrand) zu berücksichtigen ...
Stand: 18.10.2016
Dialog: 27697
für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
werden (z. B. nicht mehr als 1000 Liter Heizöl oder Diesel).""Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a, c und f1-2 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:– ausreichende Ladungssicherung,– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 hat einen Flammpunkt von über 55 °C und ist somit nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar. Daher ist eine Dieseltankanlage nicht überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Geprüft werden muss eine mobile Dieseltankstelle dennoch. Zunächst fällt eine mobile Dieseltankstelle unter das Gefahrgutrecht. Hieraus ergeben sich drei ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
1 sowie Nummer 5.1 der TRGS 510).Die Kennzeichnung H226 erfolgt laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C.Bei der ausschließlichen Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, jedoch einen Flammpunkt über 55 °C aufweisen (z. B. Diesel, Heizöl) kann auf die zusätzlichen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
Grundsätzlich dürfen im Arbeitsraum keine Gefahrstoffe gelagert werden.Lagern ist nach § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sams ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:"5.1 Einbau und Aufstellung(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt werden können. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
Die Forderung nach einem Verweis im Gefahrstoffverzeichnis auf das Sicherheitsdatenblatt findet sich unter Punkt 5.8 Abs.3 der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" . Mit dem Verweis ist ein Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt gemeint. D.h. bei Bedarf muss über den Verweis ein Zugriff auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt möglich sein.In der LV ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43838
Behälter" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (7)). Wenn Diesel oder Benzin jedoch auch in den Tankanlagen transportiert wird (z.B. Austausch voller Behälter gegen leeren Behälter), sind die Tankanlagen ortsbewegliche Behälter i.S. der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (18)).Bei der Errichtung und dem Betrieb der Tankanlagen sind darüber hinaus ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsf ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199