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Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt w ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
Arbeitszeit (die unter den in § 3 ArbZG beschriebenen Bedingungen zulässig ist) sollte der Arbeitgeber die Lage und jeweilige Dauer der Pause mit dem Betriebsarzt und, sofern vorhanden, dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten festlegen. Z.B. könnte eine Mittagspause von 30 Minuten und eine weitere Pause von 15 Minuten Dauer vereinbart werden.Freitags muss ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
ist, das nicht Inhalt und Art der Aufgabenerledigung diktiert oder dominiert.Sollte Mischarbeit nicht möglich sein, so hat es sich bei der Pausenregelung im Bereich der Bildschirmarbeit bewährt, stündlich Pausen von 5 bis 15 Minuten vorzusehen. Die optimale Lage und Dauer dieser Erholungpausen sind von der jeweiligen Tätigkeit und Belastung am Bildschirmgerät abhängig. Diese Pausen sind Bestandteil der Arbeitszeit ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die Zeit für die gesetzlich geforderte Pause einräumen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). An diese Pausenzeit sind die nachfolgend genannten Kriterien zu knüpfen.Eine Ruhepause wird durch folgende Begriffsmerkmale geprägt:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft- im voraus feststehende Arbeitsunterbrechung- vorgeschriebene Dauer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Eine Pause darf den Beschäftigten nicht gänzlich verwehrt werden. Zulässig wäre es aber, wenn z.B. ein Pausenkorridor festgelegt wird.Auch sieht das Arbeitszeitgesetz/ArbZG unter § 7 Abs. 1 Ziffer 2 sowie Abs. 2 Ziffer 3 vor, dass durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Abweichungen vereinbart werden können:§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 ArbZGIn einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
im Voraus feststehende Pausen begrenzter Dauer genommen werden oder ob im Sinne des von Ihnen benutzten Begriffes „Aufenthaltsraum“ (ggf. auch Kaffeeecke) ständige Verfügbarkeit des Raumes für jede Arbeitsunterbrechung der Beschäftigten geplant ist.Es ist zu betrachten, für wen der Raum zur Verfügung stehen soll. Nur für Beschäftigte des Betriebes, diese in verwaltenden Berufen/ ürotätigkeit ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
mindestens 30 min Pause und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 min Pause zu gewähren. Im Hinblick auf die Arbeitszeitgestaltung hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein sog. Direktionsrecht. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger (Verlag Recht und Wirtschaft, 1995) unter Rd.Nr. 20 zu §1 folgendes aus:"Haben die Vertragsparteien (Arbeitgeber ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Grundsätzlich gilt zudem, dass die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen grundsätzlich nicht an den Anfang oder an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden dürfen. Auch muss die Lage und die Dauer einer Ruhepause, um als solche arbeitszeitrechtlich akzeptiert werden zu können, spätestens ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten nicht als ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen erric ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
steht:Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
. g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause ungestört von Kunden, Publikumsverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ist unter der Nummer 4.2 Absatz 1 nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten.Bezüglich des Arbeitsinhaltes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 4596