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Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6578
werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
keine weitergehenden Anforderungen an diese Personen festgelegt, die zu beachten wären.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Die allgemeine Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und Regelungen gefordert. So muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine wirksame Erste Hilfe nicht nur für die Beschäftigten sichergestellt werden, sondern es ist auch "der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen". In der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
Nachfolgend eine nicht abschließende Auflistung über Anzeigepflichten, die sich aus dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerk www.dguv.de/publikationen ergeben:- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.28 Ziffer 3.11 Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe (Inhalte aus vorheriger BGV D24)Der Unternehmer hat jeden Brand und jede Explosion von Trocknern ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
In den Durchführungsanweisungen zu der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war Folgendes ausgeführt: "Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 04.09.2025
Dialog: 6233
BetrSichV entspricht, d. h. sie muss mindestens den Anforderungen des § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der BetrSichV genügen. Zudem ist die Maschine nach einem die Sicherheit beeinflussenden Umbau vor ihrer Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person (TRBS 1203 "Befähigte Personen") gemäß § 10 BetrSichV auf ihren sicheren Zustand hin zu prüfen. ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
werden. Auf Nummer 2.1 Anhang der Arbeitsstättenverordnung weisen wir hin.Maßnahmen zur Absturzsicherung können Sie der Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" entnehmen.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 8 Absatz 6)"Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 15222
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
beeinträchtigen (§ 5 Abs. 2 BetrSichV).Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die Pflichten des Arbeitgebers werden unter Nummer 3 der zuvor genannten TRBS 3121 aufgeführt.Unter Nummer 3.2 "Sichere Verwendung" ist u.a. Folgendes nachzulesen:"3.2.1 Betrieb (1) Der Arbeitgeber ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbeondere die TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln".Insbesondere möchten wir hier die Nummer 3.3.1 Buchstabe f) organisatorische Maßnahmen bei eingeschränkter Sicht hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wenn die beim Führen ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
zu gewährleistenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbeondere die TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln".Insbesondere möchten wir hier die Nummer 3.3.1 Buchstabe f) organisatorische Maßnahmen bei eingeschränkter Sicht hervorheben. Hier ist folgendes ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden. Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden. ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 – Lärm. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbV). Der Begriff des Lärmkatasters wird in dieser Verordnung nicht mehr verwandt.Wie bei allen Maßnahmen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 12083
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051