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Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Spezielle Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz und Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Drohnen sind uns nicht bekannt.Bezüglich der Definition eines Arbeitsmittels nach Betriebssicherheitsverordnung weisen wir auf folgendes hin.Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
Umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bietet der IFA Report 4/2014 "Untersuchung von dynamischen Büroarbeitsplätzen". Wir bitten Sie, die dort genannten Informationen zu nutzen.Der Arbeitgeber hat in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Eignung eines Laufbandes ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert. In dieser TRBS wird der grundsätzliche Ablauf zur Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie zur Ableitung von Maßnahmen beschrieben (Bild 1 ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 4816
und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Anhang 1 Nummern 3.1.2 und 3.1.5.Der Zugang auf die Dachfläche muss über sichere Verkehrswege erfolgen.Bei der Verwendung von PSAgA ist Folgendes zu beachten:- Es ist ausschließlich auf persönliche Schutzausrüstungen zurückzugreifen, die mit dem CE-Kennzeichen versehen sind und einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurden.- Die Prüfung der Schutzausrüstung ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Flüssigkeiten“.Massiv mechanisch belastete Sicherheitsschränke (Auflasten, Überbauung) können die Widerstandsfähigkeit im Brandfall ungünstig verändern."Nach der § 2 (6) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine "Befähigte Person" eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
Flüssigkeiten“.Massiv mechanisch belastete Sicherheitsschränke (Auflasten, Überbauung) können die Widerstandsfähigkeit im Brandfall ungünstig verändern."Nach der § 2 (6) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine "Befähigte Person" eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
(A) mit Sicherheit nicht überschreitet.Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, vor einer Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat er beim Beschaffungsprozess von Maschinen, Anlagen und Geräten die erforderlichen Informationen zu den Belastungen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für Lastenaufnahmemittel, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung ...
Stand: 25.05.2023
Dialog: 26596
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
– zu ermitteln. Fazit: Dieses bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber bzw. Unternehmer nach ArbSchG in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung hat, wobei er die erforderlichen Maßnahmen (ggfs. auch zur Kennzeichnung von Arbeitsmitteln) zu ermitteln und festzulegen hat. Nur bei Abweichung von den Vorgaben ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263