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und Decken so beschaffen sein müssen, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.5 "Fußböden".Unter Abschnitt 4 "Allgemeines" ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"(1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instandgehalten ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Besonders hervorzuheben ist hier der Punkt 4 Absatz 4. Dort heißt es:"Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch ...
Stand: 26.01.2021
Dialog: 43453
Fahrzeug befindet. Siehe § 2 der Unfalverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) sowie Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1–3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“; siehe auch Abschnitt 5.7 dieser GUV-Regel. 4.9.2 Hoch gelegene Arbeitsplätze müssen sicher erreicht werden können. Das sichere Erreichen wird gewährleistet, wenn z.B. feste Treppen, Laufstege, Aufzüge eingebaut ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
ASR A1.5 -Fußböden- konkretisiert.In der ASR A1.5 Nr. 4 Abs. 10 wird gefordert:"(10) In Bereichen, die im Rahmen ihrer üblichen Nutzung durchgehend begangen werden müssen, dürfen sich die Fußbodenoberflächen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung nicht so voneinander unterscheiden, dass es zu Stolper- und Rutschgefahren kommen kann.Dies kann gegeben sein, wenn sich angrenzende Fußbodenoberflächen ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
sich aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht aus Nummer 3.6 Abs.4 Anahng der ArbStättV:"Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Die Anforderungen ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 5181
, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".So führen z. B. Fluchtwege ins Freie oder einen gesicherten Bereich. Weiter muss am Ende eines Fluchtweges der Bereich im Freien oder der gesicherte Bereich so gestaltet ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist." Diese Anforderungen werden in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert, die unter Abschnitt 12 ergänzende Regelungen für Baustellen trifft.Die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" fordert in § 8, dass Arbeitsplätze auf Baustellen ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Konkretisiert wird die Ausführung zum Alarm- und Gefahrenabwehrplan in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Punkt 10. Nach der ASR A2.3 wird z. B. für Arbeitsstätten ...
Stand: 05.02.2023
Dialog: 8186
der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 des Anhangs zur ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 ist nachzulesen, dass in umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 8028
und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind bei stark schmutzenden Tätigkeiten gemäß Punkt 6.1 (1) in Verbindung mit Punkt 6.2 Tabelle 5.1 Duschen zur Verfügung zu stellen. Wir können von hier aus nicht bewerten, ob gesundheitliche Gründe vorliegen oder ob ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
für Arbeitsstätten ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung wird in Kap. 4.1 Fachkunde ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.(2) Fachkundig ist, wer über die zur Erfüllung der in dieser Technischen Regel bestimmten Aufgaben ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Eine generelle Entfernungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen ist uns nicht bekannt. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten.In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist für Verbandkästen unter Nr. 4 (3) folgendes festgelegt:"Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 25710
gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden unter dem Punkt 4.1 die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Zu Kantinen wird dort unter Absatz 13 folgendes ausgeführt:"Eine Kantine ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672