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Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll.In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert:"Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 19691
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Im Anhang der ArbStättV finden sich unter dem Nummer 1.3 weitere Erläuterungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, wie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist. Die geänderte Fassung kann bereits ab Inkrafttreten der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie angewendet werden.(3) (weggefallen)"Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 1.3 "Sicherheits ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen der Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung) und der Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG. Die Vorgaben zur Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A1.3 ""Sicherheits ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
- und Probenahmestellen sind zusätzlich zu kennzeichnen.7 Hinweis: Dies gilt nicht für das Warnzeichen W001 (Allgemeines Warnzeichen), das nicht dem Ausrufezeichen (GHS07) entspricht."Im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ist die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit gefährlichen Stoffen in die ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Nummer 7) eingeflossen ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Produkte zu achten (Nr. 5.1 Abs. 7 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Verordnungen durchzuführender Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass z. B. Leitungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.So sind Rohrleitungen gemäß ASR 1.3 Nr. 7 i. V. m TRGS 201 sowie DIN 2403 entsprechend des Durchflussmediums deutlich zu kennzeichnen, wobei eine eindeutige Kennzeichnung auch die sachgerechte ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" wird unter Nr. 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abs. 2 folgende Anforderung gestellt: "(1) ... (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477