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Was genau kennzeichnet das Symbol E003 "Erste Hilfe" aus der ASR A 1.3? Darf das Symbol im Flucht- und Rettungsplan auch auf einen Pflasterspender hinweisen?

KomNet Dialog 19691

Stand: 03.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen

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Frage:

Was genau kennzeichnet das Symbol E003 "Erste Hilfe" aus der ASR A 1.3? Darf damit auch der Standort eines Pflasterspenders gekennzeichnet sein? Ich sehe hier im Notfall ggf. ein Problen, wenn jemand über dieses Symbol im Flucht- und Rettungsplan einen Verbandkasten sucht und dann nur einen Pflasterspender vorfindet.

Antwort:

Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll.

In der ASR A4.3 werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert:
"Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden."

Unter Punkt 4 werden die Mittel zur Ersten Hilfe näher erläutert. Pflaster werden hier als Bestandteil eines Ersten-Hilfe Kastens und nicht als eigenständig angesehen.

Nach Punkt 7 erfolgt die Kennzeichnung der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.