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nach Feierabend außerhalb des Unternehmens, Arbeit zuhause ohne eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz usw.) unterliegt nicht der ArbStättV; es handelt sich dabei nicht um Telearbeit im Sinne der Verordnung. Mobiles Arbeiten ist vielmehr ein Arbeitsmodell, das den Beschäftigten neben der Tätigkeit im Büro noch Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zuhause oder unterwegs ermöglicht (ständige ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Nach § 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) definiert sich Arbeitszeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Ein Zeiterfassungssystem erfasst in der Regel den Beginn und das Ende ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Numm ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
der Überprüfung der Dienstfähigkeit allein auf der Basis des ASIG nicht zulässig. Ob in diesem Fall eine Überprüfung der Dienstfähigkeit ohne körperliche Untersuchung möglich ist, ist ohne nähere Kenntnis des Einzelfalls nicht möglich. Es gibt durchaus medizinisch eindeutige Sachverhalte, die auch ohne körperliche Untersuchung zu beurteilen sind. Ob ein solcher vorliegt, kann von hier aus nicht beurteilt ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
nicht über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen (§3 Abs. 3 BetrSichV). Er hat unter anderem dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit dadurch gewährleistet ist, dass der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand der elektrischen Anlage hergestellt wird, erhalten bleibt und die elektrische Anlage den elektrotechnischen Regeln entsprechend ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42460
oder in einer Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages zugelassen werden, dass die Regelungen verschiedener Vorschriften des Gesetzes (u.a. auch die Arbeits- und Ruhezeiten) bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl der Personen angepasst werden. Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften können diese Abweichungen in ihren Regelungen ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
einzubeziehen.Des Weiteren findet sich in den Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) unter Punkt A 2.1 folgendes:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der ArbStättV. Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885
Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1. der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43888
Mobbing in Organisationen kann begünstigt werden durch wenig transparente Abläufe, stark hierarchische Organisationsstrukturen, Mängel im internen Informationssystem, Defizite im Führungsverhalten, unzureichende Abgrenzung von Kompetenz- und Aufgabenbereichen, Mängel in der Personalpolitik, unzureichende Streit- und Konfliktkultur, Reorganisationsmaßnahmen und großen Konkurrenz- und Leistungsdruck ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8925
Folgendes ist in der Druckluftverordnung (DruckLV) festgelegt: "§ 1 Geltungsbereich:(1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.(2) Diese Verordnung gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten." Demnach greift die DruckLV hier nicht. Vor Aufnahme der Tätigkeiten als Forschungstaucher ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
, entsprechende Expositionen am Arbeitsplatz fachkundig ermitteln und bewerten zu lassen.Eine Gefährdungsbeurteilung ist ohne qualifizierte Vibrationsangaben der verwendeten Schleifmaschine nicht möglich. ...
Stand: 29.03.2021
Dialog: 43497
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und A ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Der Hersteller hat gemäß § 20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen. Somit lässt sich zusammen fassen, dass Sie Leitern ohne GS-Zeichen durchaus verwenden können, da dieses Zeichen im Gegensatz zum CE-Zeichen freiwillig ist. Zur Prüfung ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
AntwortNein, Sie dürfen die Feuerzeuge weder ohne noch mit Kindersicherung vertreiben. Alle Feuerzeuge die durch Unterhaltungseffekte wie Blinken, Klingel oder durch Spielzeugcharakter für Kinder (unter 51 Monaten = 4 ¼ Jahren) interessant sind, sind grundsätzlich und ausnahmslos für alle Verbrauchergruppen in der EU verboten. Hauptziel ist es, Unfälle durch "zündelnde Kinder" zu verhindern ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 6762