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"Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern" relevant:"Wenn auf Dächern Arbeiten durchgeführt werden oder diese als Verkehrswege genutzt werden, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Absturz nach Punkt 4.1 besteht. ... Besteht bei Arbeiten auf Dächern oder Verkehrswegen eine Gefährdung durch Absturz, sind Maßnahmen zum Schutz vor Absturz entsprechend der Rangfolge nach Punkt 4.2 zu treffen ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe bzw. Mindestgröße eines Dachausstiegs finden sich hier jedoch nicht. In der DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern wird unter 5.1 Folgendes ausgeführt:"Allgemeine AnforderungenDachausstiege auf Dächern ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Fluchtwege über Dachflächen sind nur eingeschränkt zulässig. Dies ergibt sich aus Absatz 11 zu Abschnitt 4 der ASR A2.3: "Dachflächen, über die Fluchtwege führen, müssen ausreichend tragfähig, trittsicher und feuerwiderstandsfähig sein. Bei Absturzgefahren sind die Anforderungen der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generell möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften."Auf die Seite "Arbeitsschutz Kompakt Nr. 069 - Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern" der BGHM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 43652
Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende V ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
, Laderampen, Fahrsteige, Gebäudeein- und -ausgänge, müssen sicher benutzbar sein. Hierbei sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen können z. B. eine Überdachung, ein Windschutz oder ein Winterdienst sein.Hinweis: Ergänzende Anforderungen an Verkehrswege auf nicht durchtrittsicheren Dächern enthält ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
oder einem mittelgroßen Gebinden besteht. Hier ist ein offener Umgang mit Diesel nicht ausgeschlossen. Daher ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und der Diesel ist im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen. Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. . Hinweis: Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Nein, in jedem Fall zwingend sind die Scheiben nicht.Allerdings muss ein Stapler/Flurförderzeug die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen, hier Anhang 1 Nr. 3.4.4. "Herabfallende Gegenstände":"Besteht bei einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer und mitfahrendem anderem Bedienungspersonal oder anderen mitfahrenden Personen ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder he ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken. Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen. Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche Faserkonzentrationen ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Ja, Gurte mit Falldämpfer sind beim Arbeiten in Hubarbeitsbühnen erlaubt, sofern sie für diesen Einsatz zugelassen sind.In der Informationsschrift FBHL-002 "Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz" des Fachbereichs "Handel und Logistik" der Berufsgenossenschaft "Handel und Warenlogistik" werden Bedingungen für den Einsatz von persönlicher ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 42808
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife ...
Stand: 26.10.2023
Dialog: 43830
Nein, die Mitgängerflurförderzeuge müssen nicht mit einem Dach ausgestattet werden.In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist unter § 2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden."Unter § 13 Absatz 4 ist folgendes nachzulesen:"Lasten, die auf den Fahrer ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 42895
Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Hierzu ist in den FAQs des Sachgebiet "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Rettungsausrüstungen" folgendes nachzulesen:"Ist es zulässig, verschiedene baumustergeprüfte Teilprodukte (unterschiedliche Hersteller) zu einem Gesamtprodukt zusammenzusetzen?Es besteht durchaus die Möglichkeit, verschiedene EG-Baumustergeprüfte Produkte verschiedener Hersteller zusammen zu verwenden ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42745
In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird unter der Nummer 10.3 zu Prüfungen Folgendes ausgeführt:"10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520