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Sind bei Arbeiten in Hubarbeitsbühnen als PSA gegen Absturz Gurte mit Falldämpfer erlaubt?

KomNet Dialog 42808

Stand: 16.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

PSA gegen Absturz Ein sicheres Arbeiten mit PSA gegen Absturz beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen ist nur möglich mit Auffangsystemen (Gurte)? Sind diese Gurte mit Falldämpfer beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen erlaubt?

Antwort:

Ja, Gurte mit Falldämpfer sind beim Arbeiten in Hubarbeitsbühnen erlaubt, sofern sie für diesen Einsatz zugelassen sind.


In der Informationsschrift FBHL-002 "Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz" des  Fachbereichs "Handel und Logistik" der Berufsgenossenschaft "Handel und Warenlogistik" werden Bedingungen für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in fahrbaren Hubarbeitsbühnen genannt:

"1. Geeignete Anschlageinrichtungen müssen im Arbeitskorb vorhanden sein.

2. Beim Verfahren der Bühne mit abgesenktem Arbeitskorb ist die kürzest mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen (sternalen) Öse des Auffanggurtes zu wählen.

3. Die Ausrüstungen müssen so befestigt sein, dass eine maximal einstellbare Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangösen am Auffanggurt von 1,80 m nicht überschritten werden kann. Dies gewährleistet z.B. ein Höhensicherungsgerät, das eine spezielle Zulassung für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen besitzt (Bild 4). Alternativ hierzu kann auch ein in der Länge verstellbares Verbindungsmittel mit energieabsorbierender Funktion (Bandfalldämpfer) bzw. mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung eingesetzt werden (geprüft und zugelassen für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen). Diese Ausrüstungen müssen jederzeit so kurz wie möglich eingestellt sein (≤ 1,80 m) (Bild 5)."