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In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
an der Quelle durch technische Maßnahmen (T) zu beseitigen oder zu entschärfen (siehe § 4 Arbeitsschutzgesetz). Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und personenbezogene Maßnahmen (P) – in dieser Reihenfolge – ergriffen werden.Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
Ja, die Unterweisung ist an beiden Systemen durchzuführen.Die Regelungen zur Benutzung von PSA finden sich im staatlichen Arbeitsschutzrecht in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit(PSA BV).In § 3 "Unterweisung" ist Folgendes nachzulesen:"(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 43841
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
wie Schutzkleidung muss entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Gemäß § 3 Absatz1 i. V. m. Absatz 2 Nr.1 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die unter Berücksichtigung der Umstände, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und welche Mittel zu deren Durch ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
Dem Betriebsrat steht ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu. Die Zuständigkeit des Betriebsrates in Fragen des Arbeitsschutzes ergibt sich z.B. aus dem § 80 "Allgemeine Aufgaben", Absatz 1 Nr. 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Zuständigkeit des Betriebsrates zu Fragen des Arbeitsschutzes ist allgemein anerkannt und wird nicht angefochten.Die ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Ja, PSA ist erforderlich. Siehe hierzu die Informationen "Kfz-Batterien" der VBG:"Zur Vermeidung von Verätzungen beim Befüllen ist es unabdingbar, einen passenden Befüllschlauch mit säurefester Pumpe oder eine Kippvorrichtung beim Abfüllen der Batteriesäure aus einem größeren Kanister zu verwenden und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.Folgende PSA ist notwendig:Schutzhandschuhe gegen ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und dem vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die PSA BV fordert im § 2 Abs.4::"Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 27474
Sofern die Studierenden über eine Arbeitsschutzverordnung den Beschäftigten gleichgestellt sind, hat die Hochschule die Kosten für erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu übernehmen.Begründung:Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber "verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42941
Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife ...
Stand: 26.10.2023
Dialog: 43830
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§ 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Der Arbeitgeber hat gemäß der Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird unter der Nummer 10.3 zu Prüfungen Folgendes ausgeführt:"10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520