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fortgebildet werden. Die DGUV Information 202-089 (bisher: GUV-SI 8066) befasst sich speziell mit der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen und fordert, dass pro Kindergruppe mindestens eine Ersthelferin / ein Ersthelfer vorhanden sein muss. In der DGUV Information 202-089 wird in Bezug auf die Erste Hilfe in Schulen ausgeführt: "Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
Grundsätzlich sind bei der Gestaltung von Schulhöfen oder Spielplätzen an Schulen und Kindergärten die baurechtlichen Vorschriften maßgebend. Für NRW besteht neben der Landesbauordnung u. a. die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten. Für die hieraus resultierenden Anforderungen bitten wir die zuständige Bauverwaltung oder Schulaufsichtsverwaltung anzusprechen. Anforderungen ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 6253
sind Schülerinnen und Schüler den Beschäftigten gleichgestellt, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Gemäß § 12 BioStoffV gilt für sie auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
Das Lehrerzimmer wird üblicherweise tatsächlich den drei genannten Funktionsbereichen zugeordnet. Darüber hinaus werden in vielen Schulen Lehrerzimmer für die Durchführung von Konferenzen sowie dem fachlichen Austausch in Kleingruppen genutzt.Die wenigsten Lehrerzimmer sind jedoch so ausgestattet, dass sie allen diesen Anforderungen genügen können.Die größte Diskrepanz besteht dabei zwischen ...
Stand: 06.11.2021
Dialog: 26776
unter die Beschäftigtendefinition des Arbeitsschutzgesetzes und es gilt für sie die ArbMedVV.Hinweis:Schüler und Studenten (im Rahmen ihrer Ausbildung an Schule oder Hochschule) fallen nicht unter diese Definition. Allerdings werden in einigen Rechtsvorschriften Schüler und Studenten den Arbeitnehmern gleichgestellt, z. B. im § 2 Abs.9 Biostoffverordnung oder § 2 Abs.7 Gefahrstoffverordnung. ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
durch den Betreuer ständig zu begleiten (Mithalten der Geräte o.ä.). Hinweise und Sicherheitsempfehlungen für Unterrichtsgänge, Exkursionen, Wanderungen, Klassenfahrten und Heimaufenthalte von Schulen / Schülern erhalten sie in der Broschüre "Sicherheit und Gesundheit in Schulen - Mit der Schulklasse sicher unterwegs" - DGUV Information 202-047, zu finden unter www.dguv.de/publikationen. ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
gegen das Verbot der Kinderarbeit gem. § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG verstoßen. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern (Kinder, Jugendliche) sowie die Rechtslage aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht, und was genau zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert:Die Beschäftigung von Kindern ist verboten. Das Verbot der Kinderarbeit ist grundsätzlich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
der Arbeit bereits am vierten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall möglich (die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1-3 Tage). D. h., wenn über drei Tage keine neuen Erkrankungsfälle in der Klasse aufgetreten sind, kann die werdende oder stillende Mutter am vierten Tag ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, sie von der Schule fernzuhalten. Sie darf z. B. in anderen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
werden.Hinweis: In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden. ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
Ihre Anfrage lässt sich in Unkenntnis der tatsächlich vor Ort gegebenen Situation leider nicht mit abschließender Sicherheit beantworten.Die Installation schräg abwärts geneigter Steckdosen ist zunächst einmal nicht grundsätzlich verboten und bietet - je nach Anwendungsfall - ggf. sogar Vorteile (z. B. geringere Wahrscheinlichkeit eindringenden Schmutzes).In Schulen ist jedoch auch das besondere ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 23601
werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
werden. Für die genannten Bereiche sind Roste erforderlich, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten, um die Stolpergefahr durch Hängenbleiben von Schuhabsätzen zu vermeiden."Dieses Maß sollte auch für Fluchtwegbereiche an Schulen eingehalten werden. Siehe auch die Informationen zu Fußböden bei Außentreppen auf der Internetseite www.sichere-schule.de. ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
, wann und unter welchen Voraussetzungen Privatgeräte in Schulen genutzt werden sollen in der Regel von den Lehrkräften getroffen wird, sehen wir die Verantwortungshoheit zur Umsetzung der BetrSichV in erster Linie bei den Lehrkräften, die jedoch zumeist nicht über die zur Umsetzung erforderlichen Mittel (z. B. Prüfung vor Verwendung) verfügen. Die Hauptgefährdung bei der Verwendung von Laptops ist wahrscheinlich ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen bzw. anzubieten ist.Reinigungsarbeiten in Sanitärräumen einer Schule sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung. Hepatitis A ist in Risikogruppe 2, Hepatitis B und C in Risikogruppe 3(**) eingruppiert, siehe TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" und Gestis-Biostoffdatenbank.Ob die Voraussetzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307