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Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
grundsätzlich Außenluftqualität vorhanden sein also 19-21 % Sauerstoff. Niedrigere Sauerstoffkonzentrationen können u.a. zu Kopfschmerz, Müdigkeit und zu einem Verlust der Konzentrationsfähigkeit führen. Ob also die Tanks oder Behälter ohne besondere Schutzmassnahmen belüftet werden können, hängt daher von den örtlichen Gegebenheiten, der Lüftungssituation und der Menge des zu erwartenden Stickstoffs ab ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
"Sicherheit durch Betriebsanweisungen", die Sie über das Portal www.dguv.de/publikationen finden. Unter Ziffer 3 "Anforderungen an Betriebsanweisungen" wird hier u.a. erläutert, dass sie objekt- und adressatenbezogen sein müssen Betriebsanweisungen sollen sich auf die konkrete Situation beziehen. Unterschiedliche Kennzeichnungen im Betrieb und in den Betriebsanweisungen sind daher auf jeden Fall ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowi ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
. Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks,5. Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeugeals auch Transportbehälter für den ausschließlich innerbetrieblichen Transport."Für das Umfüllen gilt aus Sicht des Arbeitsschutz folgendes:Grundsätzlich sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Eine Übersicht über die relevanten ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behör ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42292
zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.Bei reinem privaten Transport unter v.g. Vorausetzungen gelten folglich ausschließlich die Bestimmungen der StVO, hier insbesondere die Bestimmungen der §§ 22 und 23 StVO.Daraus ergibt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
"Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 8.2 Absatz 3 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" der ASR A2.3 steht nachfolgend:"Die Kennzeichnung ist im Verlauf des Hauptfluchtweges an gut sichtbaren Stellen, eindeutig und innerhalb der Erkennungsweite anzubringen. Die Kennzeichnung muss die Richtung des Fluchtweges anzeigen. Dabei sind folgende Randbedingungen zu beachten:1. Besonders ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus. Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass oder einem ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
. a. eine behördliche Anerkennung zur Durchführung dieser Tätigkeiten benötigt. Eine CE-Kennzeichnung wird ausschließlich und nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten an ein Produkt angebracht, der damit bescheinigt, dass er die für dieses Produkt anzuwendenden europäischen Harmonisierungsvorschriften beim Entwurf/der Konstruktion und Fertigung eingehalten hat. Eine CE-Kennzeichnung muss und darf auch nur ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
Es ist sinnvoll, in der Betriebsanweisung die Gefahrenpiktogramme anzugeben, die auch auf dem zugehörigen Gebinde des gefährlichen Stoffes oder Gemisches erscheinen; diese müssen identisch mit den im Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes vorgegebenen Kennzeichnungselementen sein.Das Gefahrenpiktogramm GHS07 steht nicht nur für ätzende bzw. reizende, sondern auch für weitere Gefahreneigenschaft ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; Nähere Erläuterungen hierzu finden sich auch unter Ziffer 1-2 in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB- Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstaben a, c und f Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne", was „Europäische Konformität" bedeutet. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.Die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390