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, wenn der Arbeitgeber bei einer verspäteten Mitteilung eine Ersatzkraft nicht oder nur unter für den Arbeitgeber ungünstigeren Bedingungen organisieren kann. In einem solchen Fall kann die Arbeitnehmerin sogar zu Ersatz des durch die verspätete Mitteilung ausgelösten Schadens verpflichtet werden. Eine Offenbarungspflicht besteht daher auch vor Vertragsabschluss, wenn aufgrund von Beschäftigungsverboten ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
mit betriebsbedingt ungeschützten, sich bewegenden Maschinenteilen•Tätigkeiten mit Gefahrstoffen•Elektroarbeiten•Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. auf Bühnen, Gerüsten, Leitern•Tätigkeiten in Leitwarten, Steuerständen•Störungsbeseitigungs- und Wartungsarbeiten(...)Nach der DGUV Vorschrift 1 besteht ein Beschäftigungsverbot für Personen, die nicht in der Lage sind, sicher zu arbeiten. Das gilt genauso ...
Stand: 27.04.2024
Dialog: 43936
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
oder eine Weiterbeschäftigung an bestimmten Arbeitsplätzen mit dem Nachweis eines entsprechenden Impfschutzes verbinden, um Beschäftigungsverbote auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG - wegen fehlenden Immunschutzes gegen Röteln) zu vermeiden. Ob die Impfkosten - im Falle vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages - durch die Krankenkasse übernommen ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
Krankheiten oder Unwohlsein) dürfen Beschäftigte erst beschäftigt werden, nachdem diese einer ermächtigten Ärztin/ einem ermächtigten Arzt vorgestellt wurden. (Lt. §§ 10 und 11 DruckLV) Generell gilt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) (§ 11 Absatz 4) ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in belastender Arbeitsumgebung, wozu auch Tätigkeiten in Druckluft gehören. Grundsätzlich ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885
und in welcher Weise die Arbeitszeit verringert wird. Möglicherweise sind diesbzgl. Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen festgelegt. Aus dem Mutterschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich keine Vorgabe, welcher Arbeitsplatz Vorrang hat.Die Reduzierung der Arbeitszeit ist die Umsetzung eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, daher ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber nach dem ArbZG auch eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig.Wir gehen davon aus, dass die Ersthelferausbildung am Samstag stattfindet. Wie zuvor ausgeführt, ist dieses zulässig, da der Samstag als regulärer Werktag gilt.Der Arbeitgeber muss hierbei aber beachten, dass die gemäß ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio) ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote- und Beschränkungen nach JArbSchG beachtet werden. So dürfen z. B. Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen (Infektionserregern) ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
getroffen werden können. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen (wie geeignete Hilfsmittel, Hygienestandards, Vermeidung körperlicher Belastung) ist der Einsatz einer schwangeren Physiotherapeutin bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen in der Regel unzulässig. Es müsste sonst ein anderweitiger Einsatz (z. B. Praxisbetrieb, Beratung, leichte Tätigkeiten) gefunden werden – oder ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
dieser Gefahren.In Bezug auf etwaige Beschäftigungsverbote ist § 22 JArbSchG relevant:"(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
aufgeklärt werden.Ein Beschäftigungsverbot ist als letzte Schutzmaßnahme indiziert. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz vorgegebenen Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss eingehalten werden. Vorrang hat eine andere Tätigkeitszuweisung, wie z. B. nicht pflegerischen Tätigkeiten, strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen, etc.Falls dies nicht möglich ist, sollte man die Möglichkeiten einer Umsetzung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus in den Ferienzeiten. Während der Schulferien ist eine Beschäftigung von Schülern und Schülerinnen, die mindestens 15 Jahre alt sind, für die Dauer von vier Wochen in einem Kalenderjahr unter Beachtung der für Jugendliche geltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des JArbSchG erlaubt.Weitergehende Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
über den Kinderarbeitsschutz.Neben der praktischen Arbeit im Betrieb sollen den Praktikanten auch Informations- und Beobachtungsmöglichkeiten geboten werden. Bei der Beschäftigung von Praktikanten, die jünger als 18 Jahre sind, müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden! Demnach dürfen sie grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259