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Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen."Hinweis:Die DGUV schreibt zu den DGUV ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44078
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtvorsorge vor. In § 4 ArbMedVV (Pflichtvorsorge) heißt es:„(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2 ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Gemäß § 3 Absatz1 i. V. m. Absatz 2 Nr.1 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die unter Berücksichtigung der Umstände, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und welche Mittel zu deren Durch ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen v ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
können Ermüdungserscheinungen der Augen, Beschwerden wie Brennen und Tränen der Augen, Augenflimmern, Blendgefühl und Kopfschmerzen auftreten. Den Beschäftigten ist vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten und anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten (Verordnung ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Konzentrationsgrenzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erreicht oder übersteigt, die für die Einstufung eines Gemischs als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch festgelegt sind.Ob im vorliegenden Fall eine Gefährdung der werdenden Mutter durch das Cyanoacrylatklebstoffgemisch vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Beurteilung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
"Einfache elektrische Betriebsmittel" unterliegen nicht der "Atex-Richtlinie" - also der RL-94/9. Anforderungen an diese Produkte können der DIN EN 60079 entnommen werden. Je nach Ausführung des Produktes können andere Gesetze und Verordnungen, die Beschaffenheitsanforderungen regeln, Anwendung finden (z. B. 1. ProdSV, EMVG).Es ist grundsätzlich möglich, den in Rede stehenden Sensor in Zone 21 ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 21810
kennt. Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz entspricht (z.B ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
sich aus der Nr. 5.3 der ASR A4.1.Von den Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs darf der Arbeitgeber - ohne Ausnahmegenehmigung - nicht abweichen.Wie bereits oben erwähnt, konkretisieren die Arbeitsstättenregeln die Forderungen aus der Verordnung und dem Anhang. Von diesen Regeln darf nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber die gleiche Sicherheit und den gleichen ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
nicht als krebserzeugend und sind auch nicht als solche zu kennzeichnen ( Nr. 2.2 Sicherheitsdatenblatt). Ausnahmen von den allgemeinen Kriterien sind für bestimmte Stoffe möglich, z. B. Stoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten 1. Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, und2. über Methoden und Verfahren unterrichtet ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932