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und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Eine Vorschrift, die die Aussage der Fragestellung stützt, ist hier nicht bekannt. Die Nutzungsdauer von Monitoren ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Vielmehr ist wichtig, darauf zu achten, dass Bildschirme/Monitore für den Einsatzzweck geeignet sind und bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität (Strahlung, Zeichendarstellung, Ergonomie, etc.) entsprechen. Grundlage ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
der Einzelflaschensicherung eingeschränkt werden. Weitere Informationen sind in derBerufsgenossenschaftlichen Information aufgeführt. Zu beachten ist dabei die Betriebssicherheitsverordnung. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt der Arbeitgeber grundsätzlich die Frist, die Art und den Umfang der Prüfungen für die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel eigenverantwortlich auf Grund seiner betrieblichen ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags."Bei den Kraftstoffen in den Kraftstofftanks von Fahrzeugen handelt es sich jedoch um keine Tätigkeit und somit sind die Vorschriften der GefStoffV auch nicht anzuwenden.Aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ...
Stand: 09.03.2026
Dialog: 42897
des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
, dass ein Strahlenschutzbeauftragter insbesondere bei Zwischenfällen oder sonstigen Störungen hinreichend schnell erreichbar sein muss, um entsprechende Entscheidungen treffen zu können. Ein weiterer Hinweis auf die erforderliche Anzahl und Verfügbarkeit der Strahlenschutzbeauftragten ergibt die Forderung, dass beim Betrieb von Einrichtungen der Strahlenschutzbeauftragte in der Regel in kurzer Frist vor Ort, wenn nicht gar ...
Stand: 19.11.2024
Dialog: 42938
wie auch des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes über Art, Umfang und Fristen der Prüfungen entscheiden.Hinweis:Im Rahmen der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie - GDA" ist geplant zukünftig Doppelregelungen im Arbeitsschutz zu vermeiden und das staatliche Recht und das autonome Recht der Unfallversicherungsträger abzustimmen. Näheres dazu ist auch den Informationen und den Leitlinien zur GDA zu entnehmen. ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Auf die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, insbesondere den § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde, weisen wir hin.Im Einzelfall ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
sowie Art, Umfang und Fristen eventuell notwendiger Prüfungen aufzunehmen sind. ...
Stand: 05.11.2016
Dialog: 27814
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
müssen sich nicht unbedingt im Gebiet der Gemeinschaft befinden und auch nicht ständig körperlich vorhanden sein. Sie müssen jedoch von der in der EG-Konformitätserklärung benannten Person entsprechend der Komplexität der Unterlagen innerhalb angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können." Siehe auch Erwägungsgrund Nr. 24 für die MRL.Fazit: Es ist zu unterscheiden zwischen Technischer ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
werden, dass der zuständigen Behörde innerhalb der in Absatz 3 bestimmten Frist die Kopie einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis nach einer anderen Rechtsvorschrift übermittelt wird, wenn diese gleichwertige Angaben beinhaltet." ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
zu beurteilen und ggf. daraus resultierende notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. In der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Art und dem Umfang erforderlicher Prüfungen auch die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen mit festzulegen (§ 3 (6) BetrSichV). Weiter sind vom Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Verwenden zu lassen, welche u. a. für die Art der auszuführenden Arbeiten ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
. Der Arbeitgeber hat dann sicherzustellen, dass das Arbeitsmittel in den festgelegten Fristen und Umfängen in seiner Gesamtheit geprüft wird. Dabei muss er die Schnittstellen zwischen den Teilprüfungen, die von verschiedenen befähigten Personen durchgeführt werden können, festlegen und beschreiben.Führt eine befähigte Person eine Teilprüfung durch (z. B. Prüfung der elektrischen Sicherheit), kann sie natürlich ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188