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Nein, es ist nicht möglich, Körpernotduschen außerhalb von chemischen Laboratorien anzubringen.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4868
Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien".Dort wird unter Nummer 6.6.1 ausgeführt:"6.6.1 Körpernotduschen(1) In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste K ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4889
qualifiziert ist." (...)(2) Fachkundige müssen über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die spezifische chemisch-naturwissenschaftliche Inhalte beinhaltet. Dies sind zum Beispiel die Ausbildungen zum oder zur1. Biologisch-Technischen Assistenten/in (BTA),2. Chemielaborant/in,3. Chemikanten/in (Chemiefacharbeiter),4. Chemotechniker/in, Chemietechniker/in,5. Chemiemeister/in,6. Chemisch-Technischen ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
der Rutschgefahr (R-Gruppen):Nummer 12.13 - Laborräume (Gesundheitsdienst/Wohlfahrtspflege) - R 9,Nummer 21.3 - Laborräume (chemische/thermische Behandlung von Eisen/Metall) - R 11 .Welche R-Gruppe im Einzelfall erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und umsetzen.Auf die DGUV Information 213-086 "Biologische Laboratorien - Ausstattung und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
, dass die Grunderkrankung durch eine Therapie geheilt wird, um den Untergang des Lebergewebes aufzuhalten. Ebenso ist es unbedingt erforderlich, weitere Schädigungen der noch funktionsfähigen Leberzellen zu vermeiden. Somit ist dringend anzuraten, den Kontakt zu Alkohol und zu jeglichen Giftstoffen oder chemischen Substanzen zu meiden. Bei manifester Leberzirrhose ist folglich von einer Ausbildung zum Gebäudereiniger ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42297
Ja, die Vorgaben der TRGS 526 gelten auch für chemische Laboratorien an Universitäten.Nach § 1 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das Ziel dieser Verordnung, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch1.Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische,2.Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 27.07.2026
Dialog: 44277
) ausgegebene Nummer (CAS-Nummer) und mit dem nach Nomenklatur der Internationalen Union für reine und angewandte Chemie (IUPAC), bestimmten Namen (IUPAC-Name), oder die CAS-Nummer und eine anderen internationalen chemischen Bezeichnung oderd. falls keine CAS-Nummer verfügbar ist: den in der IUPAC-Nomenklatur angegebenen Namen (IUPAC-Name) oder eine andere internationale chemische Bezeichnung.Das bdeutet ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Hierzu lässt sich im Anwendungsbereich der DGUV Information 213-850 unter der Nummer 1 u. a. folgendes nachlesen:"Diese DGUV Information findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42652
Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers entspricht nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechts.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche. "Diese BGI/GUV-I (TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42786
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ist bei Stoffe ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4869
Nach § 8 Abs.2 Nummer 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Dies wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" unter Nummer 4 konkretisiert, und zwar (u. a.) - ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715