Ergebnisse 41 bis 60 von 1847 Treffern
kann. Es kann aber auch erforderlich sein - wenn beispielsweise auch Arbeiten an elektrischen Anlagen anfallen -, dass der Beschäftigte mit einem lageabhängigen Notsignalsystem ausgestattet wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte unbedingt die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt eingebunden werden. An Hand der Gefährdungsbeurteilung müssen die nachts allein beschäftigten Personen dann über die besonderen Gefahren ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Die Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. In § 19 ist geregelt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Personal-/Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen ...
Stand: 04.11.2017
Dialog: 1127
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 2 BetrSichV)Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung der Arbeitsmittel nur befähigte Personen beauftragen. (§ 2 Abs. 6 BetrSichV)Näheres dazu ist den Technischen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss ...
Stand: 08.02.2018
Dialog: 17830
des Gasgemisches ist im Anhang der TRBS 21241 ein Schema zur Beurteilung des gefahrlosen Ableitens von Gefahrstoffen nach Gefährlichkeitsmerkmal.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgezählt.Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, fallen unserer Einschätzung nach, in den Bereich der Grundbetreuung, siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang II unter der Nummer 1. ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3017
vom Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes Helfer des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz. ..... Er ist in der Regel einer der Mitarbeiter im Unternehmen. Er kennt zudem die Gefahren der Arbeitsplätze aus eigener Erfahrung. .... Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege unter Kollegen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
Grundsätzlich gilt, dass die Integration eines behinderten Menschen vom Betriebsarzt unter Berücksichtigung der realen Arbeitsanforderungen sowie des Grades der Einschränkung erfolgen sollte.Nach § 81 Abs.4 SGB IX - Sozialgesetzbuch 9 "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber u.a. Anspruch auf "...eine behinderungsgerechte ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 15614
sich Folgendes nachlesen:"Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen."Hinweis:Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" möchten wir in diesem Zusammenhang ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
werden darf. Somit kann der Arbeitsschutzausschuss bei Bedarf auch öfter zusammenkommen. Einberufen wird der Ausschuss vom Arbeitgeber, sofern nicht die Geschäftsordnung des Ausschusses eine andere Regelung trifft.Hinweis:Die hier für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemachten Ausführungen gelten analog auch für Betriebsärzte. ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen. Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen. Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498