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Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
wir hin.Wenn der Generalübernehmer (GÜ) Einsicht in die Gefährdungsbeurteilungen nimmt, geschieht dies sicherlich freiwillig bzw. auf der Basis der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge.Grundsätzlich ist die Einsichtnahme und Beachtung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf die Koordinierung des GÜ nach der Baustellenverordnung und der erforderlichen Zusammenarbeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
Baustellenkoordinatoren (§ 3 Baustellenverordnung/BaustellV) haben eine Unterstützungsaufgabe gegenüber dem Bauherrn und den sonstigen am Bau Beteiligten. Gegenstand der Unterstützungsaufgabe ist es, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.In der Ziffer 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 sind die Aufgaben ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2109
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung als K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Die Baustellenordnung wird in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht direkt gefordert. Es ist auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§ 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" und "§ 4 "Allgemeine Grundsätze") zu prüfen, ob eine Baustellenordnung erforderlich ist. Die Baustellenordnung ist ein Informationsmittel des Bauherrn. Sie macht wichtige Regelungen und Informationen ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 43224
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Weder Baustellenverordnung (BaustellV) noch RAB geben für diesen Fall eine Lösung vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss der Planungsphase ein SiGe-Plan zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase gehört nur die Anpassung eines SiGe-Planes. Ein SiGe-Plan kann vom Koordinator der Ausführungsphase beim Bauherrn eingefordert werden. Der Erfolg ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3247
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
der Forderungen des öffentlichen Baurechts, aber auch hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.Beauftragung eines verantwortlichen DrittenDer Bauherr kann diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder einen Dritten beauftragen, der die ihm nach der BaustellV obliegenden Aufgaben erfüllt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.In § 4 Beauftragung heißt es:"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."In § 3 Koordinierung heißt es:"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Ja.In § 1 Absatz 1 Baustellenverordnung (BaustellV) ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen."In der RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) findet unter dem Punkt 1 folgende Erläuterung:"Der Begriff Beschäftige ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42388
Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494