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nicht in Schichtarbeit tätig, ist zudem der Einsatz am Sonntag und Feiertag zu prüfen, da dieser in der Regel genehmigungspflichtig ist. Zudem müssen nach § 5 ArbZG 11 Stunden zwischen der Beendigung der Arbeit und der Wiederaufnahme am nächsten Tag liegen. Generell ist die Anweisung, an freien Tagen zu arbeiten, nach dem Weisungsrecht des Arbeitgebers jedoch möglich (vergl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
einzurichten betriebsbedingt nötig, Arbeiten im Freien durchzuführen, sind diese Arbeiten grundsätzlich unabhängig von der Außentemperatur oder der Witterung zulässig. Allerdings hat der Arbeitgeber dann die unter Punkt 5.1 des Anhangs zur ArbStättV genannten Maßnahmen für nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten zu treffen (siehe auch Abschnitt N 5.1.1 der Leitlinien ...
Stand: 28.02.2018
Dialog: 6899
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
, dass durch ein zweites Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden, muss er einschreiten und die Nebentätigkeit ganz oder teilweise untersagen.Ob dies bei Ihrer Tätigkeit der Fall ist, müsste unter Berücksichtigung der Arbeits- und Ruhezeiten im Einzelfall, ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, geprüft werden.Werden die gemäß ArbZG maximal zulässigen Arbeitszeiten eingehalten, hängt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
in der Woche einen weiteren dritten freien Tag erhält.Die Freistellung darf auch in diesem Fall an einem berufsschulfreien Betriebsruhetag erfolgen. Der Betriebsruhetag kann jedoch nur für eine Ersatzfreizeit in Anspruch genommen werden, nicht aber für zwei oder drei Ersatzfreizeiten. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
). Das Arbeitszeitgesetz geht somit von einer Regel-Arbeitswoche mit sechs Werktagen aus. Arbeiten Sie bei sechs Werktagen auch noch an einem Sonntag, müssen Sie anschließend einen Werktag arbeitsfrei haben. Dies ist kein zusätzlicher Urlaubstag, sondern ein i. d. R. unbezahlter freier Werktag innerhalb der vorgegebenen Fristen (zwei oder acht Wochen).Haben Sie am Sonntag gearbeitet und anschließend eine 5-Tage-Woche ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
von Schutzkleidung" ausgewählt werden.Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 16063
verfügen kann. Sie fordert, dass die Freizeit ununterbrochen sein muss. Sie darf also nicht durch Arbeit oder Arbeitsbereitschaft unterbrochen werden. Sie stellt außerdem klar, dass als Ruhezeit nur die Zeit gilt, über die der Fahrer frei verfügen kann und der Arbeitgeber ihm keinerlei Weisung erteilen kann, wo und wie er sie zu verbringen hat. Weist der Unternehmer seine Fahrer also an, an Schulungen ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Nein, die ASR A3.7 „Lärm" gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien (siehe hierzu Abschnitt 2 „Anwendungsbereich" Absatz 1 der ASR A3.7). Dort heißt es wie folgt:„(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden." ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43925
Arbeitsunterbrechungen,- Vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden) und- Freie und dem jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Alle anderen Zeiten sind Arbeitszeit. Die Spezialregelungen nach § 21a des ArbZG gelten ausschließlich für Fahrpersonal und sind nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
" und die DGUV Regel 110-001 (bisher: BGR 110) "Arbeiten in Gaststätten" in Betracht. In der DGUV Regel 110-002 ist erläutert, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen als Stand der Technik bewährt haben: – Für jeden Versicherten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. – Die freie Bewegungsfläche sollte an keiner Stelle weniger ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Die Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Gebäude und im Freien, Schiffe sind dort nicht erfasst. Auf Schiffen findet das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) Anwendung. Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 16512
Informationen und Hinweise, Anforderungen und rechtliche Grundlagen zum Vorgehen nach Bränden sind im staatlichen Regelwerk in der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, im Berufsgenossenschaftliche Regelwerk in der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ und in der Richtlinie VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ des Gesamtverbandes der Deutschen Ve ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 19578
Beim Trennschneiden mittels Schneidbrenner von alten - mit Rostschutzanstrich (Bleimennige) beschichteten - Hochspannungsmasten, werden Gefahrstoffe freigesetzt. Der Anstrichstoff enthält in der Regel weniger als 60 % Bleioxyd (PbO) und somit rd. 40 % andere Bestandteile, die bei der Bearbeitung thermisch belastet werden und gesundheitsgefährliche Brandgase freisetzen.In Abhängigkeit von der Zusam ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 5866
aber nicht für Arbeitsplätze auf Baustellen (im Freien). Für Baustellen können lediglich die Bestimmungen der Ziffer 5.1 des Anhangs zur ArbStättV herangezogen werden: "Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 4431