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Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Nein, eine Online Unterweisung ist nicht ausreichend.In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist unter Kapitel 9.2 "Unterweisung" folgendes nachzulesen:"Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen. Die Unterweisung muss ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42966
gegen Absturz werden in der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 12 ff.) erläutert.Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Auch bei älteren Gebäuden, bei denen, aus welchen Gründen auch immer, Gefahrenbereiche mit Absturzgefahr ohne Absturzsicherungsmaßnahmen vorhanden sind, wird der Arbeitgeber bei einer sachgerecht ausgeführten Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Fluchtwege über Dachflächen sind nur eingeschränkt zulässig. Dies ergibt sich aus Absatz 11 zu Abschnitt 4 der ASR A2.3: "Dachflächen, über die Fluchtwege führen, müssen ausreichend tragfähig, trittsicher und feuerwiderstandsfähig sein. Bei Absturzgefahren sind die Anforderungen der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Die geeignete PSAgA muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, in der auch § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen sind.Die TRBS 2121 besagt, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
gegen Absturz durch die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz". Allgemeine Tragezeitbegrenzungen sind hier nicht genannt. Ob es für bestimmte PSA eine Tragezeitbegrenzung gibt, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerinformationen festgelegt werden. Ferner können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
.“Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ beschreibt wie diese Unterweisung aus der langjährig bewährten Sicht der Berufsgenossenschaften durchzuführen ist. Eine praktische Übung ist hierbei zwingend erforderlich da bei falscher Anwendung der PSAgA hohe Risiken für den Benutzer bestehen.Prinzipiell ist es möglich von den Vorgaben der DGUV Regel abzuweichen ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 26894
von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist unter Kapitel 9.2 "Unterweisung" Folgendes nachzulesen:"Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:•die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 43841
, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c) nach Notwendigkeit in angemessenen Anständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A1.8 „Verkehrswege“. In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 nachzulesen:"(3) Ein- und Ausstiege ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und dem vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die PSA BV fordert im § 2 Abs.4::"Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 27474
Grundsätzlich ist PSA gegen Absturz bestimmungsgemäß zu benutzen, d. h., die Benutzungshinweise in der Gebrauchsanleitung des Herstellers (bzw. die Angaben in der Informationsbroschüre) sind zu beachten, s. auch Abschnitt 6.1.1 der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz". Grundsätzlich gilt auch, dass eine Veränderung der PSA unzulässig ist (Abschnitt 6.1.4 ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 16649
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In der Ausbildung werden hierfür Kenntnisse vermittelt. Außerdem sind die Vorgaben des Herstellers der PSAgA zu beachten. Ein fester Bewertungsmaßstab hierfür ist uns nicht bekannt. Die Bewertung muss aber sicherlich deutlich kritischer als z. B. bei Zurrgurten erfolgen. Eine einfache Übernahme ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 26497
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Auf der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Regeln folgendes nachzulesen:"DGUV Regeln für Gesundheit und SicherheitDie Regeln der Unfallversicherungsträger (DGUV-Regeln) sind allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und auf der Grundlage des Erfahrungswissens der Unfallversicherungsträger die von allen beteiligten Kreisen für ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
werden müssen. In diesem Fall ist tatsächlich ausschließlich eine Ausstattung mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ("PSAgA") erlaubt (Punkt 4.6.3 Abs. 5 ASR A1.8). Eine Ausrüstung mit Rückenschutz ist in diesem Fall nicht möglich.Dementsprechend erfüllt die von Ihnen beschriebene Ausstattung der Steiggänge voll die Anforderungen der ASR A1.8.Für Steiggänge, die nicht zur Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407