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Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".Nach Punkt 3.4 der ASR A1.5 "liegt eine gefährliche Schräge vor, wenn der Fußboden aufgrund seiner Neigung bzw. Steigung nicht mehr sicher betrieben, also begangen, befahren oder zum Abstellen genutzt werden kann. Anforderungen an die Begeh- und Befahrbarkeit ...
Stand: 22.09.2023
Dialog: 22168
Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nr. 3.4 formuliert:"(5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.(6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. (Abschnitt 7 Absatz 5 der ASR A2.3)Absatz 6 führt weitergehend aus:"Sonstige manuell betätigte Türen und Tore müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann sich ergeben aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Arbeitsumgebung z.B.:Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,Umgang ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes unterliegen dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die geeigneten Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG i.V.m. § 5 ArbSchG ermittelt wurden, umzusetzen.§§ 11, 12 MuSchG normiert die betrieblichen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
sein. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1.2 Fußböden. Unter Nummer 12.14 des Anhangs 2 der ASR A1.5/1.2 wird für den Fußboden in einem Friseursalon die Bewertungsgruppe R 9 genannt. ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Diese Forderung ergibt sich aus der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es unter dem Punkt 8.2 (2):"Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein."Hinweis:Wie Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnommen werden kann, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur im Ausnahmefall ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist. Die geänderte Fassung kann bereits ab Inkrafttreten der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie angewendet werden.(3) (weggefallen)"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
konkretisiert die Technische Regel Lärm für Arbeitsstätten (ASR A3.7) die Anforderungen der ArbStättV an die Schalldruckpegel und die Gestaltung der Arbeitsräume. Technische Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik wieder. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.Die Arbeitsstättenregel ...
Stand: 04.07.2025
Dialog: 42343
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994