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sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
vom Arbeitgeber weiterhin die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu beachten. Da es sich bei einer Weihnachtsfeier in der Regel um eine betriebliche Veranstaltung handelt, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Besucher ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
- ArbSchG und gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV sind die erforderlichen Maßnahmen für sicheres Verfahren und Rangieren usw. auf dem Betriebsgelände durch den Arbeitgeber ermitteln und umsetzen zu lassen. Die ArbStättV mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) führt zunächst das Schutzziel, das sichere, gefahrlose Befahren ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). hier insbesondere die ASR A4.4 "Unterkünfte". Hier finden sich weitergehende Informationen zur Ausstattung von Unterkünften. ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" konkretisiert. So schreibt Absatz 1 vor:"Türen und Tore im Verlauf ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können."Für durchsichtige Türen und Tore ist Ziffer 1.7 (4) im Anhang der ArbStättV heranzuziehen.Die ASR A 1.7 "Türen und Tore" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und hier ist unter dem Punkt 5 Abs. 6 folgendes nachzulesen:"Damit Beschäftigte nicht durch zersplitternde Flächen von Türen und Toren gefährdet ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs der ArbStättV genannte ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.In Abschnitt 5.1 Absatz 6 TRGS 510 ist nachzulesen:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ASR A3.6) vorhanden sein, wenn durch ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Gefahrstoffen, z.B. durch Undichtigkeiten oder klei-nere Beschädigungen von Verpackungen eine Gefährdung von Beschäftigten oder anderen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.5 Treppen ist in Absatz 11 nachzulesen:"Treppenhandläufe müssen dem Benutzer einen sicheren Halt bieten. Hierzu wird eine ergonomische Gestaltung des Handlaufs empfohlen, die ein sicheres ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
für Arbeitsstätten ASR A1.5 Fußböden konkretisiert.In der ASR A1.5 Nr. 4 Abs. 10 wird ausgeführt:"(10) In Bereichen, die im Rahmen ihrer üblichen Nutzung durchgehend begangen werden müssen, dürfen sich die Fußbodenoberflächen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung nicht so voneinander unterscheiden, dass es zu Stolper- und Rutschgefahren kommen kann.Dies kann gegeben sein, wenn sich angrenzende Fußbodenoberflächen ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen als solche gekennzeichnet und gut erreichbar sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Die Informationen zu Mitteln ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 44062
Belastung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".In den Begriffsbestimmungen unter dem Punkt 3 werden die verschiedenen Bürotypen beschrieben. Besonders möchten wir die folgenden ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
und diese umzusetzen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung", einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen festzulegen.In der Arbeitsstätten-Regel - ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese Forderungen konkretisiert, indem zwischen Haupt- und Nebenfluchtweg unterschieden wird (Ziffer 3 - Begriffsbestimmungen)"Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
harmonisierte Typ-C-Norm DIN EN 115-1:2017 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen - Teil 1: Konstruktion und Einbau" konkretisiert die Anforderungen von Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ enthält im Abschnitt 4.8 „Fahrtreppen und Fahrsteige“ Anforderungen an die Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen. ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 21944
Anforderungen zur Rutschhemmung von Fußböden sind in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführt.Im Anhang 1 der ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" werden Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums (Begehungsverfahren – Schiefe Ebene) beschrieben.Informationen und Messgeräte, sowie deren Vor- und Nachteile ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 11361
Die Begriffsverwirrung hängt damit zusammen, dass bei der Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen Übergangsfristen gegolten haben. Während eines bestimmten Zeitraumes war es möglich, nach neuem Recht (Kategorien 1a, 1b und 2) oder nach altem Recht (Kategorien 1, 2 oder 3) zu kennzeichnen. Unterschiede gab es auch, was die Kennzeichnungspflicht von Stoffen oder Gemischen (früher: Zubereitungen ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
durch die Erhöhung des Absatzes gegenüber dem geprüften Baumuster verändert worden ist, muss für den neu zugerichteten Sicherheitsschuh eine Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Ansonsten darf dieser nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht werden.Werden bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen nach der Änderung nicht mehr sicher erfüllt - im vorliegenden Fall z. B. die geforderte ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
des Komformitätsbewertungsverfahrens gem. § 4 MaschV, Komformitätserklärung nach Anhang II MRL, CE-Kennzeichnung gem. § 5 9. ProdSV). Der Umbau der Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden (auch bei Eigengebrauch).Anschließend muss die Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV vor der Benutzung angepasst werden.Wird die Anlage nicht wesentlich verändert, muss ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545