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". "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." (§ 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). Auch § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 ist relevant. Hier wird folgendes bestimmt ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
sein. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird dazu unter § 3 Absatz 1 ausgeführt:"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
kann. Hierbei wird zwischen Pflicht- (§ 4), Angebots- (§ 5) und Wunschvorsorge (§ 5a) unterschieden. Die Vorgaben zur Veranlassung von Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge werden im Anhang zur ArbMedVV geregelt. Eine generelle Aussage ist ohne Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse nicht zu treffen, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Gegensatz ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist im Anhang A hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Es wird empfohlen, Erntehelfern Wasser/Getränke zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe außerhalb der bebauten Fläche.Der Unternehmer muss nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“ hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20910
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024