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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arb ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Es bestehen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG keine Bedenken, wenn 17-jährige Schülerinnen oder Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben, bis 19.00 Uhr beschäftigt werden.Nach § 14 JArbSchG sind Jugendlichen Tätigkeiten bis 20.00 Uhr erlaubt. Es spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn Personen dieser Altersgruppe gelegentlich Kinder beaufsichtigen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
wird auf § 14 (2) BetrSichV verwiesen, wonach Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV - im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - ermittelten Fristen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42735
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für eine berufliche Ausbildung bzw. Beschäftigung eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nachweisen, die innerhalb der letzten 14 Monate erfolgt ist. Ohne den Nachweis gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land.Alle anderen Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchungen - J1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
getroffenen Maßnahmen zu beschreiben, die zuverlässig die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Besondere organisatorische Maßnahmen sind z. B. in die Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV aufzunehmen."Hinweis:Auf die DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43144
Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...
Stand: 17.02.2020
Dialog: 43049
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Höchstfristen für die Prüfungen noch die in Tabelle 7 festgelegten Prüfzuständigkeiten (ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person). Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, den Druckbehälter als Arbeitsmittel zu prüfen. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dabei ist § 14 BetrSichV ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850