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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (hier: der Kettensägen) die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Beantwortung der Frage heranzuziehen.Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
zur Klärung der Arbeitsplatzrelevanz), bei Betreuung nach Extremerlebnissen und bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten kann eine Untersuchung auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt werden.Führt der Betriebsarzt Eignungsuntersuchungen durch, sollte er den zu untersuchenden Mitarbeiter über Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufklären.Neben dem Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
-Arm-Vibrationen_node.html Hilfestellungbei der Ermittlung der Vibrationsexpositionswerte „Hand-Arm-Vibrationen“ erhalten Sie auf den Internetseiten vom „Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit“ im „Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz“ (KarLA)https://www.karla-info.de/ Bitte beachten Sie, dass nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Lärm ...
Stand: 29.03.2021
Dialog: 43497
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
von entzündbaren Abfällen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Bei Stoffgemischen ist zu ermitteln, welcher Inhaltsstoff betr. der Entzündbarkeit, des Dampfdrucks und der unteren Ex-Grenze ...
Stand: 21.07.2019
Dialog: 42773
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu treffen. Als Bestandteil der v. g. Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten u. a. auch Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Diese Beurteilung ist auch die Basis für eine befriedigende ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wie z. B. der ArbMedVV, darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Bezogen auf Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, wie etwa für Beratung, körperliche oder klinische Untersuchungen, Biomonitoring oder Impfungen, heißt das, dass der Arbeitgeber sie in der Regel ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist der Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG. Er lässt sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind im § 6 des ASiG festgeschrieben. Als Berater hat die Sifa selbst nicht unmittelbar die Möglichkeit ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Unbeschadet von den in §§ 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) genannten Pflichten hat der Arbeitgeber gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)" seinen Beschäftigten für die von ihnen zu erledigenden Arbeiten geeignete und individuell angepasste Schutzkleidung ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei den Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
für den Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, der jedoch durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeschränkt wird.Wer Arbeitgeber im Sinne des ASiG ist, ist im § 2 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Beauftragter des Arbeitgebers werden Personen sein müssen, die z. B. wie der Betriebsleiter eine leitende Funktion haben.Die ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
und bei sitzenden Tätigkeiten 0,75 m über dem Fußboden. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beleuchtung wird auch auf Ziffer 5.2 Abs. 4 der o. a. ASR verwiesen. Grundsatz: Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung an den vorhandenen Arbeitsplätzen durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung hat dann der Arbeitgeber alle erforderlichen ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612