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) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Das krebserzeugende Potenzial von Holzstäuben bezieht sich nicht mehr allein auf Buchen- und Eichenholzstaub, sondern allgemein auf Hartholzstäube. Da der krebsauslösende Mechnanismus nach wie vor nicht vollständig geklärt ist, können Blattbestandteile nicht von vornherein ausgenommen werden. Explizit sind aber keine Veröffentlichungen bekannt, die sich speziell nur mit den Eigenschaften ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
lässt sich dann ableiten, ob das Gemisch als gefährlich eingestuft ist. Bei krebserzeugenden Stoffen der Kategorien 1 A und 1 B gilt als allgemeine Berücksichtigungsgrenze eine Konzentration von größer gleich 0,1 %. Sofern das Gemisch dann weniger als 0,1 % des karzinogenen Stoffes enthält, muss es nicht als karzinogen eingestuft (gekennzeichnet) werden. Ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
Rechtliche Grundlagen: In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs.2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" (GefStoffV) sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 Dieselmotoremissionen (DME) aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind neben den Maßnahmen nach §8 und §9 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 17039
Durch Exposition gegenüber krebserzeugenden aromatischen Aminen können Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege verursacht werden. Hierzu gehört auch die Entstehung von Urothelkarzinomen der Harnblase.Diese Erkrankungen können, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, als Berufskrankheit (BK) nach der BK-Nr. 1301 der geltenden BK-Verordnung ...
Stand: 02.04.2019
Dialog: 5154
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen.(2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
(Cyanoacrylatklebstoffgemisch), die einen krebserzeugenden Stoff enthält. Wann eine solche Zubereitung als krebserzeugend gilt, ist im § 2 Abs.3 GefStoffV definiert:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind...Gemische, die einen oder mehrere der in § 2 Absatz 3 Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe enthalten, wenn die Konzentration dieses Stoffs oder dieser Stoffe die stoffspezifischen oder die allgemeinen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
es sich bei den hochlegierten Stählen u.a. um Nickeloxide und Chromate handelt, die als krebserzeugend eingestuft sind (K1/K2).Ausführliche Erläuterungen zum Thema Schweißrauche sind in der TRGS 528 "Schweißtechnische Anlagen" zu finden. Nach der TRGS 528 hängen Art und Menge der beim Schweißen freigesetzten Stoffe wesentlich vom Schweißverfahren und von den eingesetzten Zusatzstoffen ab. Beim Schutzgasschweißen ...
Stand: 30.03.2022
Dialog: 5543
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Dass es keine bzw. kaum gültige Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für CMR-Stoffe (Anm.: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) gibt, liegt in der Definition eines Arbeitsplatzgrenzwertes. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist definiert, dass der AGW angibt, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische ...
Stand: 07.10.2015
Dialog: 24946
Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
), allerdings gibt es keine generelle Einstufung als krebserzeugend wie bei den Dieselmotoremissionen. Besondere Gefahren entstehen insbesondere durch den Gehalt an Kohlenmonoxid CO im Abgas und der Gefahr der Bildung von explosionsfähigen Gas/Luftgemischen aus Leckagen. Der Betrieb solcher Fahrzeuge wird daher auch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk geregelt (u. a. Kapitel 5.2.7 der DGUV Regel 110-010 ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 4974