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Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte im Ein ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25325
Durch die Einführung der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ändert sich unserer Einschätzung nach nichts an der bisherigen Praxis.Im § 19 der DGUV Vorschrift 1 heißt es:(1) Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fa ...
Stand: 25.06.2020
Dialog: 22194
Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu lege ...
Stand: 08.10.2021
Dialog: 22060
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen.So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung notwendig machen, anrechenbar ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit der A ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
Gemäß DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält eine Regelung ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft un ...
Stand: 07.08.2025
Dialog: 16623
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt sich aus der Anlag ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 15834
Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach es eine Fachkra ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 17465
Ja, es ist möglich, dass sich zwei Dienstleister die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 teilen. ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15030
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die ihn in Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie in allen Fragen des Gesundheit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG sind z ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538