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Weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es Festlegungen, in welcher Anzahl Ersthelfer von fremden Betrieben angerechnet werden können. Dies ist individuell, nach Absprache/Koordination zwischen den beteiligten Firmen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Diese Absprache und Koordination kann durch keine feste Regel ersetzt werden, da die Tätigkeiten, ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
In der DGUV Regel 100-001 aus dem Jahr 2014 ist unter dem Punkt 4.8.2 nachzulesen, dass die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ausreicht. Jedoch ergibt sich aus einer Pressemitteilung der DGUV aus dem Jahr 2015, dass jetzt deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42483
Nein, dieses Vorgehen ist nicht zulässig.In § 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entspreche ...
Stand: 06.12.2022
Dialog: 42298
Ausgebildete Altenpfleger/innen können ohne zusätzliche Ausbildung zu Ersthelfern bestellt werden. Fortbildungsmaßnahmen sind in Zeitabständen von 2 Jahren erforderlich.Begründung:Gemäß § 10 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstu ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständ ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen nicht nur für das Kollegium, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden.Unter Nr. 3.1 der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" wird diesbzgl. ausgeführt:"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen V ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 42422
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 anwesend ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Nein, die Mitarbeiter/innen müssen nicht für ihre Tätigkeit im Homeoffice als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden.In § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Besch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind der staatliche Bereich und der gewerbliche Bereich gleichgestellt worden. Nach § 2 des ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne des Gesetzes neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.Nach § 10 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Anzahl an Ersthelfern zu bestellen, die in einem angemessenen Ve ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
Hierzu findet sich in der DGUV Regel 100-001 folgende Konkretisierung: "Soweit sich im Unternehmen nicht genügend Versicherte freiwillig melden, kann der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch machen, einzelne Mitarbeiter auszuwählen. Insbesondere eine Ausbildung während der üblichen Arbeitszeiten kann motivierend auf die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung der Versicherten wirken. Die Pflicht, s ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern. Sofern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
Bei einem Auslandeinsatz finden das berufsgenossenschaftliche Regelwerk Anwendung. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk auch bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Beschäftigten einer deutschen Firma im Ausland (bzw. in int ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und de ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Nein, siehe hierzu die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"; hier ist unter 4.8.2 nachzulesen, dass approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden können.Auf die FAQs der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Thema "Erste Hilfe" weisen wir hin. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44077
Nein, hierzu ist ein Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst erforderlich.In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter 4.9.4 nachzulesen:"Abweichende Qualifikation für Betriebssanitäter-GrundausbildungAn die Stelle der Grundausbildung können insbesondere folgende Qualifikationen treten: • Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung, • Rettungsassisten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44096
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der 4.8.2 (*) Folgendes nachzulesen:"Erste-Hilfe-Lehrgang Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt we ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
Ab zwei anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer in jeder Filiale vor Ort sein.Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , wo in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt ist:Danach hat der Unternehmer/Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bi ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
Ja.Nach § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt Folgendes:„(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111