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KomNet-Wissensdatenbank

Können medizinische Fachangestellte mit jahrelanger Berufserfahrung ohne zusätzliche Ausbildung zum Betriebssanitäter bestellt werden?

KomNet Dialog 44096

Stand: 25.03.2025

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Können ausgebildete Arzthelfer/in, also medizinische Fachangestellte (mit jahrelanger Berufserfahrung) ohne zusätzliche Ausbildung zum Betriebssanitäter bestellt werden?

Antwort:

Nein, hierzu ist ein Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst erforderlich.

In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter 4.9.4 nachzulesen:

"Abweichende Qualifikation für Betriebssanitäter-Grundausbildung

An die Stelle der Grundausbildung können insbesondere folgende Qualifikationen treten:

• Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung,

• Rettungsassistenten,

• Rettungssanitäter sowie

• Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung.

Die Grundausbildung sowie die vorstehend gleichgestellten Ausbildungen reichen für den Einsatz als Betriebssanitäter allein nicht aus. Hinzukommen muss die Teilnahme an einem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst. Im Aufbaulehrgang wird der Betriebssanitäter mit betriebsbezogenen und unfallversicherungsspezifischen Aufgaben vertraut gemacht."

Hinweis:

Auf den DGUV Grundsatz 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" möchten wir hinweisen.