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In den Fragen und Antworten zu der Fahrerkarte lautet die Antwort des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf die Frage "Was muss ich tun, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert?":"Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle zurück.Außerdem müssen Siea) zu Beginn Ihrer Fahrt die Angaben über das von Ihnen gelenkte Fahr ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 3171
Nein, nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt [...]"Der Linie ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 13276
Auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen zum herunterladen angeboten.Die Wirtschaftskammer Österreich bietet das EU-Formblatt zusätzlich in verschiedenen Sprachen an.Die EU-Bescheinigung ist in allen Mitgliedsstaaten gleich nummeriert, dennoch wird allgemein empf ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 8051
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden.Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehme ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 13389
Gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten be ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14668
Um die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erleichtern, wird der Standort des Fahrzeugs an folgenden Punkten oder am nächstgelegenen Ort, an dem das Satellitensignal verfügbar ist, automatisch aufgezeichnet:Artikel 8 Absatz 1 VO (EU) Nr.165/2014Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit;jedes Mal, wenn das Fahrzeug die Grenze eines Mitgliedstaats überschreitet;bei ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 44132
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer mu ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendun ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18203
Bereitschaftszeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind als Fahrtunterbrechung zu bewerten, auch dann, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt ist.Artikel 4 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 561/2006"Fahrtunterbrechung": jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeiten ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird.Die Bereitschaftszeiten we ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter) ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Bei der grundsätzlichen Betrachtung Ihrer Fragestellung gehen wir davon aus, dass die von Ihnen zu nicht gewerblichen Zwecken eingesetzte Fahrzeugkombination eine zulässige Höchstmasse (zHM) von > 7,5 t hat und sich daher eine Inanspruchnahme der entsprechenden Ausnahme gem. Art. 3 Buchstabe i Verordnung (EG) 561/2006 ergibt.Wie von Ihnen richtig beschrieben, ist es i.d.R. notwendig sich mittels U ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
Mittels manuellen Nachtrags kann ein Fahrer die Zeiten, in denen die Karte nicht im Fahrtenschreiber steckte, auf seiner Fahrerkarte nachtragen und speichern.Dieser Zeitraum ist dann vom Fahrer lückenlos mit den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten zu vervollständigen. Der Fahrer ist in dem Zusammenhang verpflichtet, seine Tätigkeiten über ein Zeitraum der letzten 56 Kalendertage lückenlos nachz ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Sofern nicht die Möglichkeit der Regelung des Art. 9 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Verordnung (EG) 561/2006) bei eine ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
In dem vorgenannten Urteil wurde eine bereits bestehende gesetzliche Bestimmung aus dem Arbeitszeitgesetz durch das Europäische Gerichtshof verbindlich festgelegt und hat grundsätzlich gemäß § 21 a Arbeitszeitgesetz keine Relevanz zu den Ruhezeitenregelungen der Kraftfahrer.Nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 02.03.2023, Rechtss ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
Die Lenkzeit kann bei "außergewöhnlichen Umständen" überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen.Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" heißt es dazu in Kapitel 3.12:"Ist es dem Fahrer auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er, sofern die Sicherheit im Straßenve ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen und die Ruhezeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen. ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 44011
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982