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Nicht die Hölzer von Eiche und Buche sind als krebserzeugend eingestuft, sondern Stäube von Eiche und Buche haben ein krebserzeugendes Potential. Für weitere Informationen dazu kann die TRGS 553 Holzstaub herangezogen werden. Die TRGS 553 befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung und wurde daher zurückgezogen. Als Erkenntnisquelle für grundsätzliche Informationen kann sie aber weiter genutzt wer ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6636
In der berufsgenossenschaftlichen Regel "DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 -Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)- aufgeführt, dass Strahlmittel nicht mehr als 2 vom Hundert ihres Gewichts an freier kristalliner Kieselsäure enthalten dürfen. Als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2-Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit bezei ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
Gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vom Arbeitgeber eine Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anschließend sind nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Schutzmaßnahmen nach dem abgestuften Maßnahmenkonzept zu treffen. Werden Arbeiten im Geltungsbereich der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und In ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 3720
Für Asbestprodukte gibt es keine Verwendungsbeschränkung, sondern ausschließlich ein Verwendungsverbot. Das bedeutet, dass einmal entfernte Asbestprodukte nicht wieder eingebaut werden dürfen. Das bedeutet ferner, dass es sich hier asbestbezogen um einen Abbruch, nicht aber um eine Instandhaltungsarbeit handelt.Begründung:Die Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstof ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung sind eine Nebenarbeit im Sinne der TRGS 519 Nr. 2.4.Eine kleine Fläche von ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär dem gleich ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV aussch ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht. Gr ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 und 1.6/1.7. Da die Asbestfasern sich längs immer weiter aufspalten und ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Nein! In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es: 8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die verschiedenen Arbeitsverfahren mit einander verglichen werde ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung. Nein! Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte oder sie überdeckende Konstruktion. Das ist in allen Fällen verboten. Das ist a ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Ein grundsätzliches Gebot zur Sanierung bzw. Entfernung asbesthaltiger Stoffe, die vor dem Verbot rechtmäßig angebracht wurden, besteht nicht. Gemäß § 16 der Gefahrstoffverordnung besteht jedoch ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ d ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074