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Muss der Einsatz von Holzspänen als Bindemittel untersagt werden, da Buchen- und Eichenstäube als krebsverdächtig eingestuft sind?
KomNet Dialog 6636
Stand: 10.05.2019
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Sonstige Verwendungsverbote
Frage:
Holzspäne als Bindemittel - Einstufung als krebsverdächtig? In einem Betrieb wird ausgelaufener Kühlschmierstoff generell mit Holzspänen aufgenommen. Diese Vorgehensweise hat sich sowohl als technisch überlegen als auch günstigste Variante herausgestellt. Gleichzeitig ergeben sich bei der Entsorgung Vorteile. Leider kann nicht immer mit Sicherheit gesagt werden, ob nicht auch Späne von Buche und Eiche in den Spänen enthalten sind. Muss der Einsatz von Holzspänen daher untersagt werden, da Buchen- und Eichenspäne als krebsverdächtig eingestuft sind?
Antwort:
Nicht die Hölzer von Eiche und Buche sind als krebserzeugend eingestuft, sondern Stäube von Eiche und Buche haben ein krebserzeugendes Potential. Für weitere Informationen dazu kann die TRGS 553 Holzstaub herangezogen werden. Die TRGS 553 befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung und wurde daher zurückgezogen. Als Erkenntnisquelle für grundsätzliche Informationen kann sie aber weiter genutzt werden.
Informativ ist auch die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Information 209-044„Holzstaub Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern“.
Das krebserzeugende Potential von Eichen- und Buchenholzstäuben dürfte beim Verwenden von Holzspänen als Bindemittel vernachlässigbar bzw. nicht relevant sein, da dabei keine Verarbeitung dieser Hölzer in erheblichem Umfang erfolgt.