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In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder ei ...
Stand: 09.04.2019
Dialog: 42671
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen auch für die ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung zu einer besonderen Gefährdung führen können.Hierzu werden unter Punkt 4 Kriterien für ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
Selbst bei effizientester PSA muss die Pflichtvorsorge durchgeführt werden !In der Pflichtvorsorge wird dem Mitarbeiter der Sinn dieser Maßnahme erläutert und er wird auf Frühzeichen einer Gesundheitsschädigung untersucht.Die ArbmedVV gibt zwar schon an, dass es keine Ausnahmen gibt, aber für praktische Arbeitsschützer war das nicht eindeutig genug, deswegen hat der AfAMed diesen Punkt unter FAQ 1 ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42471
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt.Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisie ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV werden ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
Nachtarbeitnehmer sind gemäß § 6 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, ...
Stand: 14.05.2017
Dialog: 11886
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der G ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewah ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbei ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäß § 618 BGB, § 62 HGB i.V.m. § 5 ArbStättV verpflichtet, einen solchen zu gewährleisten. Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten führt dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt ein generelles Rauchverbot für seinen Betrieb, aber zumindest ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
Aus Anhang 1 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gilt folgendes: Toluol, Xylol: hier ist Pflichtvorsorge erforderlich, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder bei hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gefährdung durch direkten Hautkontakt besteht. Ansonsten reicht eine Angebotsvorsorge. Isocyanate: Eine Pflichtuntersuchung ist ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 13258
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darübe ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche Kr ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Der Gesetzgeber macht in der ArbMedVV u. a. zunächst den Unterschied zwischen Pflichtuntersuchungen (§ 4) und Angebotsuntersuchungen (§ 5) deutlich. In § 4 heißt es: (1) … (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraus ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684