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Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu r ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend s ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Üblicherweise orientiert sich der Platzbedarf eines Orchesters an der Anzahl der Musiker sowie an der gewünschten Akustik. Die Höhe des Raumes muss im angemessenem Verhältnis zur Fläche bzw. der Anzahl der Musiker stehen und somit einen ausreichenden Luftraum gewähren.Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wer Beschäftigter i.S. § 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStätt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSc ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehind ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten entspr ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist. B ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Parkplätze bestehen nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Arbeitsstättenverordnung sind auch Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, als Arbeitsstätten anzusehen. Ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit zu kommen, k ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Eine Arbeitsstätte muss den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entsprechen. Die Auszubildenden sind dabei allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Da die Arbeitsstättenverordnung umfangreiche Anforderungen an Einrichtung, Abmaße und Ausstattung einer Arbeitsstätte erhebt, ist eine konkrete Beantwortung der Fragestellung le ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 1461
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen. ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter Ziffer 1.5 (3) folgendes ausgeführt:"Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Ein (stationärer) Imbiss, in dem Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist eine Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Auf einen solchen Imbiss sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich der dazu erlassenen Arbeitsstättenregeln und Arbeitsstättenrichtlinien www.baua.de/asr anzuwenden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Them ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen r ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Die Frage kann daher von hier aus nicht pauschal beantwortet werden, da der konkrete Einzelfall mit allen Randbedingungen betrachtet werden muss. Eine solche Betrachtung muss über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung erfolgen. Hilfestellung zur Gestalt ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146