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Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B. wenn d ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage weiter sic ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen müssen für den Einzelfa ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 d ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde und werden ortsbeweglic ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung b ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese V ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt PxV ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische Ene ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
In der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) ist im Abschnitt 3 "Konformitätsbewertung" unter § 12 "Einstufung von Druckgeräten" folgendes festgelegt:"Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Rich ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten, in Verkaufsfahrzeugen oder -zelten u. ä. zu gewährleisten, sind vom Betreiber die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu beachten. Maßgeblich sind hierbei die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“, die DGUV Arbeits-Sicherheits-Information ASI- 8 ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck (PS ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien vorsieht ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von ü ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 24409
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder gefül ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429