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Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig?

Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm getre ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 42920

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen insbeson ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsp ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat?

Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu er ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 28960

Stellen bifokale oder multifokale Kontaktlinsen spezielle Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz im Sinne des Gesetzes dar?

In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbes ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 30887

Gibt es den Anspruch eines Mitarbeiters auf eine Bildschirmarbeitsbrille nach der novellierten Arbeitsstättenverordnung noch?

Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist d ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 28810

Muss eine verordnete Computerschutzbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale S ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 16487

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für spezielle Sehhilfen bei der Arbeit am Bildschirm?

Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang der ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 767

Darf ein Arbeitgeber zwei BIldschirmarbeitspläze für zwei Beschäftigte an einem Schreibtisch schaffen?

Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze de ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42406

Liegen Ihnen Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verwendung von Blickschutzfolien bei der Computerarbeit vor?

Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.Bei der Anfrage ist nicht erkennbar, w ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42403

Sind die LED Deckenleuchten für die Bildschirmtätigkeit im Büro geeignet?

LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet. Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen, Datenve ...

Stand: 14.10.2017

Dialog: 30510

Gibt es bei TFT-Monitoren arbeitsschutzrelevante Einflussfaktoren?

TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung m ...

Stand: 02.05.2017

Dialog: 1447

Was ist zu beachten, wenn Bildschirmarbeitsplätze im Keller eingerichtet werden sollen?.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 19563

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Müssen in einer Beratungsstelle für Arbeitslose die den Kunden angebotenen Bildschirme der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung entsprechen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 12103

Ist der Lehrer-Computerarbeitsplatz in den DV-Räumen ein Bildschirmarbeitsplatz?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV) be ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1170

Muss ich bei der Einrichtung einer Computerschule (als `Ich-AG`) die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachten?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1890

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die Besucherplätze von Internetcafes?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1688

Wer kann die Softwareergonomie der bei uns eingesetzten Programme unabhängig überprüfen und welche Möglichkeiten hat man, um eine solche Überprüfung einzufordern?

Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen ...

Stand: 01.03.2017

Dialog: 22384

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