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Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dabei ist zu beachten, dass der BioStoffV ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde liegt. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen und Huma ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge fallen unter den Anwendungsbereich der Bisostoffverordnung -BioStoffV-. Der BioStoffV liegt ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können.Die BioStoffV hat den Zweck, die ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß- ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen de ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Beding ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten an den ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten.) Wel ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4616
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen A ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
Ja, im beschriebenen Fall liegt eine Tätigkeit nach Biostoffverordnung -BioStoffV- vor. Der Tätigkeitsbegriff der Biostoffverordnung ist weit gefasst und beinhaltet sämtliche Formen des Herstellens und Verwendens biologischer Arbeitsstoffe. Der § 2 Absatz 7 der Biostoffverordnung gibt hier nur beispielhafte Begriffe an ("...,insbesondere..."), die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei dem angefüh ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit bi ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass d ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Die Anforderung Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Schutzstufen zuzuordnen ergibt sich aus § 5 der Biostoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dazu die Infektionsgefährdung beurteilen und anhand der in § 5 Absatz 2 genannten Kriterien einer Schutzstufe zuordnen.Die Konkretisierung der Anforderungen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden Sie im ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist gerege ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes nachzules ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis: Ein ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt mit ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282