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. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr. Die Beschäftigung der in der Frage angesprochenen 17-jährigen bis 3.00 Uhr ist somit verboten.Der Gastwirt begeht im vorliegenden Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann (§ 58 Abs.1 JArbSchG). Inwieweit der Vater rechtlich belangt ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B. zum ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.Verlässt ein Arbeitnehmer zum Mittagessen den Betrieb, ist der Weg nach Hause oder zu einer Gaststätte und zurück versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte, zu Hause etc. selbst ist unversichert ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
als Kinder im Sinne des JArbSchG.Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten (§ 5 JArbSchG).Das JArbSchG verbietet weder die Beschäftigung eines Jugendlichen in Gaststätten noch den Ausschank von Alkohol durch Jugendliche. Nach § 31 Abs. 2 ist zu beachten: "Wer Jugendliche beschäftigt, muß sie vor körperlicher Züchtigung und Mißhandlung und vor sittlicher Gefährdung durch andere ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
und Sonn- und Feiertagen zulässig:- in Krankenanstalten- in der Landwirtschaft und Tierhaltung- im Familienhaushalt- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen ...- beim Sport- im ärztlichen NotdienstNur am Samstag- in offenen Verkaufsstellen, Bäckereien und Konditoreien, im Frisörhandwerk, im Marktverkehr- im Verkehrswesen- bei Aufnahmen (Film- und Fotoaufnahmen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
und entsprechend dem Ergebnis die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Bei Fragen der Hygiene ist immer der Betriebsarzt zu beteiligen. Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis (wovon auszugehen ist), dass eine Toilette erforderlich ist, könnte z. B. eine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung mit dem/einem Hausmeister, einer Gaststätte, einem Kaufhaus oder einer Tankstelle geschlossen werden, mit dem Ziel ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume vorzus ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
. Weiter sollte die freie Bewegungsfläche an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass Arbeitsräume, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, nach den Anforderungen der Verordnung über Lebensmittelhygiene errichtet sein müssen.Auf das nachfolgende Regelwerk der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten - BGN, weisen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
für Arbeitsstätten ASR A 3.6 - Lüftung geben Erläuterungen zu Lüftungseinrichtungen in Arbeitsräumen.Anforderungen, die an eine warme Küche gestellt werden hinsichtlich der Lüftung und Raumklima finden sie in der DGUV Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe. Siehe auch die ASI-Informationen Nr. 8.19/04 "Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen" der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4848
Nein, dies ist nicht möglich.In § 5 "Ruhezeit" Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
" und die DGUV Regel 110-001 (bisher: BGR 110) "Arbeiten in Gaststätten" in Betracht. In der DGUV Regel 110-002 ist erläutert, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen als Stand der Technik bewährt haben: – Für jeden Versicherten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. – Die freie Bewegungsfläche sollte an keiner Stelle weniger ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
der Untersuchung aufzuklären. […]"Auf die Informationen "Mehlstaub, Bäckerasthma, Bäckerschnupfen" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) weisen wir hin.Hinweis:Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen sind im August 2022 durch DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt worden. Über deren Inhalt liegt uns leider keine ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Zu klären wäre z. B., ob während der Zustellung Toilettenanlagen öffentlicher Gebäude (z B. Verwaltungen) oder von Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten) genutzt werden können.Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
und Bühnen, Gaststätten und große Stadien, Hörfunk- und Fernsehstudios, Hörsäle von Universitäten, Schulaulen und Sporthallen mit Besucherrängen oder große Kantinen. Ausgenommen sind Kirchen, Unterrichtsräume von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Ausstellungsräume in Museen und "Fliegende Bauten", also Achterbahnen, Karussells oder Riesenräder. Zur Auslegung des Bauordnungsrechts insbesondere ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 9777
, z.B. Werkzeug, ist vorzuführen.In jedem Fall sind die Regelungen des Jugendschutzgesetzes, wie der Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen oder Tanzveranstaltungen (Diskotheken) und das Verbot zum Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit, zu beachten. Desweiteren sollten gefährliche Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042