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Die wesentliche Änderung für Sie als Arbeitgeber ist, dass der Arbeitgeber mutterschutzbezogene Gefährdungen unabhängig davon ermitteln und bewerten muss, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass sich der Arbeitgeber nicht erst dann Gedanken über den Mutterschutz macht, wenn eine Mitarbeiterin ihm ihre Schwangerschaft mitteilt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch wenn er zum Zeitpunkt der Beurteilung keine Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird, keine Schwangerschaft oder keine Stillzeit bekannt gegeben worden ist. Er muss Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können, bereits vor Aufnahme ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, da ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
des Mutterschutzgesetzes aufgelistet, die auf die Beschäftigung und den Gesundheitsschutz von Beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit anzuwenden sind. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Bezirksregierungen. ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
, Arbeitszeitgesetz etc.).Dies bedeutet auch, dass der Arbeitgeber in dem Moment, in dem er über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt wird, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zwingend einhalten muss. Ansonsten begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit bzw. macht sich bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen sogar strafbar (§§ 32, 33 MuSchG).Nur bei wenigen Bestimmungen des MuSchG ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
eine Schwangere ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen muss.Informationen zum Mutterschutz können Sie auch hier erhalten:Mutterschutz, FAQ-Liste, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in HamburgLeitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
in Haushalten.Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes sind hingegen bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in einem Haushalt einzuhalten. Die mutterschutzrechtlichen Vorschriften greifen aber erst dann, wenn eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt wird, konkret ab dem Zeitpunkt, ab dem diese dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitteilt.Der Arbeitgeber ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
und die gesamte Belegschaft, auch männliche Mitarbeiter, hierüber zu informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Vorgesetzte wissen, ob im Fall einer Schwangerschaft oder des Stillens Gefahren für die Frau oder ihr Kind bestehen und sie entsprechend reagieren können.""Durch die angemessene Information Ihrer gesamten Belegschaft über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung binden ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Gefährdung zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Mutterschutzgesetz § 27 (1) hat der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen,1.wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat,a) dass sie schwanger ist oderb) dass sie stillt, es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft dieser Frau benachrichtigt ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097