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betragen.Nach Abschnitt 4,2 Absatz 2 gilt, dass die lichte Mindestbreite des Verkehrswegs durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die lichten Mindestbreiten der Durchgänge und Türen nach Tabelle 2 Spalte B nicht unterschreiten darf.Sofern es sich um Gänge zur Instandhaltung handelt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
die erforderlichen Fluchtwegbreiten garantiert sind, spricht nichts dagegen, wenn sichergestellt ist, dassa) die Transportwagen so geführt werden, dass in einer Not-/Fluchtsituation keine Türen versperrt sind, undb) Transportwagen auf ihrem Weg keine Flüchtenden anfahren können (z. B. durch Abbiegen des Flüchtenden oder des Wagens), weil sie durch den Alarm in einen sicheren Zustand überführt werden.So ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Abschnitt 5.3) eingesetzt werden. (3) Wenn es das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht, sind Geländer oder Leitplanken zur Abgrenzung ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
, wenn auf eine Wand z. B. keine Putzschichten oder Fliesenbeläge aufgetragen oder keine Türzargen eingebaut werden. Wegen der Ähnlichkeit des bisherigen Wertes zu einem „Rohbaumaß“ kam es auch zu Missverständnissen in der Praxis. Maßgeblich aus Sicht des Arbeitsschutzes sind aber die lichten „Fertigmaße“.(...)" ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43658
sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Abschnitt 5.3) eingesetzt werden.(3 ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.2 Absatz 7 "Wege für den Fußgängerverkehr" ist Folgendes ausgeführt:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht unterschreiten. Die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. Dieses gilt auch bei der Verwendung ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nr. 1.8 des Anhangs zur ArbStättV). Fußböden von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein (Nr. 1.5 d ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
in Schmalgängen (siehe Abschnitt 4.3 Absatz 10) oder bei der Festlegung von Verkehrsrichtungen"In Abschnitt 4.3 ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"(1) Fußgänger- und Fahrzeugverkehr sind so zu führen, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Wege für den Fahrzeugverkehr müssen in einem Mindestabstand von 1,00 m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen. Hinweis ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Für Verkehrswege auf Baustellen gilt zudem:"Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen werden. Die Wege müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden." (Anhang Nummer 5.2 Abs. 4 ArbStättV).Für den innerbetrieblichen Fußgänger ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
Sicherheitsabstand gewahrt werden. Darüber hinaus legt die ArbStättV selber keine konkreten Maße für Verkehrswege fest.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Wege für den Gehverkehr sollen demnach eine Mindestbreite von 0,9 m bei bis zu 5 Personen aufweisen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
) Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr genannt. Grundsätzlich ist die erforderliche Mindestbreite auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
. die schnelle Rettung verhindern.Entsprechend den Bestimmungen aus Nummer 2.3 des Anhangs zur Arbeitstättenverordnung müssen sich Fluchtwege in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
auf waagerechtem, ebenem Boden 63 cm. Die Schrittlänge verkürzt sich, wenn der Weg geneigt ist. Die Verkürzung beträgt etwa das Doppelte des Höhenunterschiedes, der mit einem Schritt überwunden wird."Die v. g. Toleranzen gelten für neue Treppen. Für in Gebrauch befindliche Treppen sind uns keine konkreten Toleranzmaße bekannt. Zu empfehlen ist, die v. g. Toleranzen für neue Treppen als Orientierung ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 4.4 Absatz 1 der ASR A1.8 ist zur Kennzeichnung von Verkehrswegen nachzulesen:"Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Für Fahrwegsbegrenzungen gilt nach Punkt 5.3 der ASR A1.3:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
eingerichtet werden. Hinweis: Nicht ortsfeste Leitern sind keine Verkehrswege im Sinne der ASR A1.8. Der Einsatz von Leitern als Zugang zu/Abgang von Arbeitsplätzen wird in der TRBS 2121 Teil 2 betrachtet."Nach Abschnitt 3.6 sind Fahrzeuge im Sinne dieser Regel z. B.:1. Kraftwagen oder -räder für die Personenbeförderung und den Lastentransport,2. Flurförderzeuge, ausgenommen manuell zu bewegende ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690