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werden."Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter dem Abschnitt 7 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Nr. 5.1 Abs. 5 der ASR A 1.3). ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR, in Ihrem Fall durch die ASR A3.4 "Beleuchtung". Insbesondere ist in der ASR A3.4 der Punkt 4.1 (3) relevant. Dort ist u. a. nachzulesen: "Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
und bei sitzenden Tätigkeiten 0,75 m über dem Fußboden. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beleuchtung wird auch auf Ziffer 5.2 Abs. 4 der o. a. ASR verwiesen. Grundsatz: Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung an den vorhandenen Arbeitsplätzen durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung hat dann der Arbeitgeber alle erforderlichen ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.. Soweit zum rechtlichen Sachverhalt. Wie diese Forderungen konkret ausgefüllt werden können, ist z. B. in der erwähnten "ASR A3.4 "Beleuchtung" beschrieben. Nach Ziffer 5.2 (5) der ASR muss - wie in der Anfrage richtig ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Nähere Angaben zur Beleuchtungsstärke werden hier nicht genannt.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung".Im Anhang 1 finden sich Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten. Für Lagerräume mit Leseaufgaben wird hier eine Nennbeleuchtungsstärke von 200 lx angegeben ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für... ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall durch die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".In der ASR A3.4 ist in Abschnitt 5.1 Folgendes zum ausreichenden Tageslicht nachzulesen:"(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
liegen, soweit es sich dabei um Tiefgaragen oder ähnliche Einrichtungen, um kulturelle Einrichtungen, um Verkaufsräume oder um Schank- und Speiseräume handelt, 4. Räume in Bahnhofs- oder Flughafenhallen, Passagen oder innerhalb von Kaufhäusern und Einkaufszentren, 5. Räume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 Quadratmetern, sofern Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen vorhanden ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
muss in Arbeitsräumen, unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" führt zur Anforderung nach ausreichendem ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können."Für durchsichtige Türen und Tore ist Ziffer 1.7 (4) im Anhang der ArbStättV heranzuziehen.Die ASR A 1.7 "Türen und Tore" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und hier ist unter dem Punkt 5 Abs. 6 folgendes nachzulesen:"Damit Beschäftigte nicht durch zersplitternde Flächen von Türen und Toren gefährdet ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nr. 3.4 formuliert:"(5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.(6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden (Ziff. 3.4 Abs. 6 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter Punkt 7.1 ist dort nachzulesen, dass Beleuchtungsanlagen so einzurichten und zu betreiben sind, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
"Beleuchtung und Sichtverbindung") u.a. möglichst ausreichend Tageslicht und Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), der ASR A3.4 "Beleuchtung".Auf Tageslichtlampen wird in den genannten Vorschriften nicht näher eingegangen ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Nähere Angaben zur Beleuchtungsstärke werden hier nicht genannt.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679