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Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Wie ist die jährliche Prüfung der elektrischen Geräte zu dokumentieren?

) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation enthalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 14504

Wie sind Prüfergebnisse von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu dokumentieren?

, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät.  Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15108

Reicht es bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 aus, wenn im Protokoll ein ok oder nicht ok vermerkt ist?

ist sinnvoll, weil die Ergebnisse der zurückliegenden mit der jetzigen Prüfung verglichen werden können und eine Übersicht über sich verändernde Zustände ermöglicht wird. Eine Dokumentation sollte folgende Informationen beinhalten: • Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventar-Nr. o.Ä.), • Verwendungs-/Einsatzort, • Datum und Umfang der Prüfung, • verwendetes Prüf-/Messgerät ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44085

Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

im Rahmen der Dokumentation der Prüfergebnisse sinnvoll ist.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" aus dem Jahr Dezember 2016 ist unter der Nummer 3.7 nachzulesen, dass die Prüfungen zu dokumentieren sind. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 43272

Müssen Gabelstaplerfahrer eine tägliche Einsatzprüfung des Gabelstaplers durchführen?

und deshalb auch nicht behoben werden. Damit auch solche Mängel frühzeitig erkannt werden, schreibt die DGUV Vorschrift 68 zusätzlich zur UVV-Prüfung eine tägliche Einsatzprüfung durch den Fahrer vor. Vor Arbeitsbeginn ist der technische Zustand der Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge zum Beispiel mit einer Checkliste festzustellen und zu dokumentieren. Für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge können Merkregeln ...

Stand: 23.08.2023

Dialog: 43799

Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

Information 203-049 abgebildet. Konkretisierungen können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " entnehmen. Abschließend empfehlen wir, die Form der Dokumentation auch mit Ihrem (Gebäude-)Sachversicherungsträger abzustimmen, damit es im Schadensfall nicht zu weiteren Diskussionen hinsichtlich ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653

Gibt es eine definitive gesetzliche Pflicht, bei der Wartung von kraftbetätigten Türen und Tore die Schließkräfte bei jeder jährlichen Inspektion zu ermitteln?

auch möglich, Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation der Prüfenden unter Berücksichtigung der Gebrauchs-, Betriebs-, Bedienungsanleitung der Hersteller der kraftbetätigten Türen und Tore eigenverantwortlich festzulegen und gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ausreichend zu dokumentieren. Wird durch diese Dokumentation nachgewiesen, dass die Sicherheit auf anderem Weg erreicht ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 17329

Wer darf Prüfungen von austauschbaren Absetzbehältern durchführen?

mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt.  ...

Stand: 31.07.2024

Dialog: 989

Müssen Messungen i.V.m. Prüfungen auch dann durchgeführt werden, wenn dadurch Schäden an dem elektrischen Betriebsmittel auftreten können?

Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...

Stand: 22.11.2016

Dialog: 13091

Muss nach Veränderungen an einem Palettenregal eine Prüfung oder Abnahme durch den Hersteller erfolgen?

prüfpflichtige Änderungen handelt. Er hat auch zu beurteilen, ob er bei den Änderungen von Arbeitsmitteln Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz oder einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes ergeben."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS ...

Stand: 11.08.2023

Dialog: 43633

Ist es möglich, die Dokumentation für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten mittels einer Liste durchzuführen?

Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Aus ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 43182

Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

zur Prüfung von Leitern sowie ein Kontrollblatt/Checkliste werden im Anhang 2 der DGUV Information 208-016 angeboten. Die Dokumentation erfolgt in einem Prüfbuch und/oder einem Leiter-Kontrollblatt, welches fortgeschrieben wird. Nach unserem Verständnis sollten defekte Leitern sofort aus dem Verkehr gezogen werden und getrennt von den ordnungsgemäßen Leitern aufbewahrt werden, z.B. in einem verschlossenen ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhaltenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regel für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1201. Unter Nummer 8.2 der TRBS 1201 wird ausgeführt:"(1) Der ermittelte Istzustand ist mit dem Sollzustand zu vergleichen und hinsichtlich der Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsmittel ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

Wie ist zu verfahren, wenn bei der Prüfung eines kraftbetriebenen Tores unterschiedliche Auffassungen zu bestehenden Mängeln vertreten werden?

durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). (4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein." In der DGUV Information 208-022 "Sicherer Umgang mit Toren" wird weiter konkretisiert, dass über die Durchführung der Tor-Prüfung ein schriftlicher Nachweis mit Angabe der Bezeichnung des Tores ...

Stand: 30.12.2023

Dialog: 16117

Müssen an Regalanlagen die Termine der letzten und der kommenden Prüfung eingetragen werden?

Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...

Stand: 23.05.2016

Dialog: 19504

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Wer muss die erforderliche Prüfung gemieteter oder geleaster elektrischer Betriebsmittel durchführen?

In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das ...

Stand: 24.09.2021

Dialog: 5416

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Müssen die regelmäßigen Prüfungen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) zwingend mit einem Prüfsiegel an der jeweiligen BWS kenntlich gemacht sein?

Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...

Stand: 02.11.2022

Dialog: 43712

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